12.10.2022, 15:18
Hallo, ich bin seit 2018 als "ungelernte Kraft oder Quereinsteiger" im Bauhof tätig. Abteilung Grünanlagenpflege.
Die Gemeinde möchte mir keine Erschwerniszulage zahlen mit der Begründung weil ich kein "Gärtner" oder "Gartenhelfer" gelernt habe und somit keinen Gesellenbrief nachweisen kann. (Ich habe meine Mittlere Reife gemacht mit anschließender Lehre als Friseurin und 10 Jahre Berufserfahrung)
Alle anderen Gärtner bekommen diese, weil gelernt. Meine Aufgaben sind identisch mit denen meiner Kollegen. Dazu kommt noch der Winterdienst. Ich mache genau das gleiche, bin mit der Motorheckenschere oder Sense unterwegs, usw...
Ich verstehe dass meine Kollegen eine höhere Lohngruppe haben, das ist auch richtig so. Aber die Erschwerniszulage sollte doch bei gleicher Tätigkeit gezahlt werden oder sehe ich das falsch? Wer kann mir helfen?
Die Gemeinde möchte mir keine Erschwerniszulage zahlen mit der Begründung weil ich kein "Gärtner" oder "Gartenhelfer" gelernt habe und somit keinen Gesellenbrief nachweisen kann. (Ich habe meine Mittlere Reife gemacht mit anschließender Lehre als Friseurin und 10 Jahre Berufserfahrung)
Alle anderen Gärtner bekommen diese, weil gelernt. Meine Aufgaben sind identisch mit denen meiner Kollegen. Dazu kommt noch der Winterdienst. Ich mache genau das gleiche, bin mit der Motorheckenschere oder Sense unterwegs, usw...
Ich verstehe dass meine Kollegen eine höhere Lohngruppe haben, das ist auch richtig so. Aber die Erschwerniszulage sollte doch bei gleicher Tätigkeit gezahlt werden oder sehe ich das falsch? Wer kann mir helfen?