Erschwerniszuschläge Müllabfuhr
#1

Wie wird das bei euch praktiziert?
Müsst ihr ein Formular ausfüllen, was ihr getan habt oder gibt es Pauschalen?

Bereich Müllabfuhr würde mich interessieren. TVöD.
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#2

Mal dumm gefragt, welche besonderen, nicht berufstypischen Erschwernisse fallen denn an?

Grundsätzlich gilt nämlich, dass Erschwerniszuschläge nur dann gezahlt werden, wenn die zu verrichtende Tätigkeit für den Beschäftigten eine außergewöhnliche Erschwernis darstellen. Mit der Regelung ist keine berufsbedingte Erschwernis im Rahmen der normalen und typischen Tätigkeit im Beruf gemeint.
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#3

Es gibt laut dem landesbezirklichen Lohntarif 6G Arbeiterzuschläge. Dort ist es geregelt.

Mit geht es um die Umsetzung.
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#4

Kannst Du mir die Quelle nennen? In den Tarifverträgen, die ich so kenne, ist die Formulierung immer so gewählt, wie ich geschrieben habe.
Wenn meine Formulierung dort sinngemäß auch so steht, brauchst Du dir um die Umsetzung keine Gedanken mehr zu machen.
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#5

Steht im TVÖD Paragraph 19

Höhe der Zuschläge werden im Bereich der VKA landesbezirklich und für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene vereinbart.
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#6

Naja, § 19 Absatz 1 ist aber dennoch eindeutig.
Zitat Haufe: Nach § 19 Abs. 1 TVöD werden Erschwerniszuschläge nur noch gezahlt für Arbeiten, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind, werden Erschwerniszuschläge nicht mehr gezahlt.

Das heißt, dass erstmal grundsätzlich ein Anspruch bestehen muss, der nicht nach Absatz 1 ausgeschlossen ist. Erst wenn der Anspruch besteht, redet man über die Höhe und die Umsetzung.
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#7

Der Verfasser wird den grundsätzlichen Anspruch geklärt haben. Es geht offenbar um den Landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg.
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