26.02.2015, 14:01
Hallo
Nach § 629 BGB kann man zur Stellensuche freigestellt werden.
In Kommentaren etc wird immer als Voraussetzung die Kündigung genannt.
Gilt dies auch beim Auslaufen von befristeten Verträgen?
Nach § 629 BGB kann man zur Stellensuche freigestellt werden.
In Kommentaren etc wird immer als Voraussetzung die Kündigung genannt.
Gilt dies auch beim Auslaufen von befristeten Verträgen?