06.01.2024, 21:38
Ich bin als Teamleitung der Schulsozialarbeit im Jugendamt seit 2019 in S12 eingruppiert. Jetzt wurden mit der Tarifvereinbarung aus 2022 meine Teammitarbeiterinnen alle auf Antrag von S11b nach S12 höhergruppiert.
Daraufhin habe ich rückwirkend ab Sommer 2022 eine Höhergruppierung nach S15 beantragt. Der Antrag ist noch nicht entschieden.
Habe ich ggf. bei einer Ablehnung die Möglichkeit, durch Gerichtsentscheidung (Klage / Widerspruch) die Höhergruppierung dennoch durchzusetzen?
Es sieht nämlich nach einer Ablehnung meines Antrages aus.
Es geht dabei offenbar hauptsächlich darum nachzuweisen, dass mindestens ein Drittel meiner Tätigkeiten als "besonders schwierig" einzustufen sind.
Sonst bleibe ich als"Teamleitung" wie meine Teammitarbeiter weiter auf S12 eingruppiert. Das bei 55% Anteil an Leitungsaufgaben !! (??)
Daraufhin habe ich rückwirkend ab Sommer 2022 eine Höhergruppierung nach S15 beantragt. Der Antrag ist noch nicht entschieden.
Habe ich ggf. bei einer Ablehnung die Möglichkeit, durch Gerichtsentscheidung (Klage / Widerspruch) die Höhergruppierung dennoch durchzusetzen?
Es sieht nämlich nach einer Ablehnung meines Antrages aus.
Es geht dabei offenbar hauptsächlich darum nachzuweisen, dass mindestens ein Drittel meiner Tätigkeiten als "besonders schwierig" einzustufen sind.
Sonst bleibe ich als"Teamleitung" wie meine Teammitarbeiter weiter auf S12 eingruppiert. Das bei 55% Anteil an Leitungsaufgaben !! (??)