02.07.2023, 20:17
Macht es denn Sinn einen Rechtsanwalt zu befragen??? Ich bin rechtschutzversichert ....
(30.06.2023, 12:49)Gast schrieb:Mit dieser Antwort kann ich leider nicht ganz mitgehen. Ist ein MA länger krank als 6 Wochen wandelt sich der Lohn in Krankengeld um. Ja anteilig, aber er wandelt sich um. Trotzdem zahlt der Arbeitgeber für einen gewissen Anteil X Monaten(je nach Zugehörigkeit) einen Ausgleich. Diese Leistungen werden zu null gegen das Krankengeld der KK gerechnet. Des Weiteren handelt es sich um einen Ausgleich, der nach meiner Auffassung alle betrifft und nicht nur den aktiv tätigen MA! Hinzu kommt dass dieser Ausgleich zu keinem Zeitpunkt Auswirkungen auf die Lohntabelle und nachfolgt auf das Rentenwesen hat. Ich möchte hier nur nochmal klar machen, hier will sich niemand bereichern. Hier möchte man lediglich das gleiche Recht für alle, ob gesund, Ausbildung oder krank. Es handelt sich hierbei immer noch um MA des ÖD und Menschen, die auch von der Inflation betroffen sind und sich den Zeitpunkt der Erkrankung nicht ausgesucht haben. Die Inflation hat nämlich keinen Bogen um die Kranken gemacht. Zumindest kam bei mir niemand vorbei und meinte; sie sind jetzt schon so lange krank, da lassen wir mal die Inflation wegfallen. Im Gegenteil: krank gleich weniger Geld, aber doppelt so viel zahlen sollen. Also ich bin jetzt keine Professor für Mathematik, aber, dass das nicht aufgehen kann ist glaub ich verständlich.(28.06.2023, 15:58)Gast schrieb: Kein Inflationsausgleich, weil Krankengeldbezug?
Ich dachte gestern mich trifft der Schlag. Ich selbst bin seit 10 Jahren im ÖD, seit März letzten Jahres aufgrund einer Ansammlung von Erkrankungen dienstlich außer Gefecht gewesen. Jetzt zurück in den Arbeitsalltag über das „Hamburger Modell“. Nach Rücksprache mit meinen PersAmt wurde mir mitgeteilt, das mir eine Auszahlung des Inflationsausgleich nicht zusteht, da ich mich im Krankengeldbezug befinde und somit rausfallen würde. Nachdem ich mir die einzelnen Passagen des TV nochmals zur Gemüte geführt habe, bin ich der Auffassung, dass der TV diskriminierend ist und plane das ganze nochmals juristisch prüfen zu lassen, um im Zweifelsfall Klage wegen Diskriminierung von bestimmten Personengruppen (nicht ausgesteuerten Krankengeldempfängern, sowie MA in Wiedereingliederung nach langer Krankheit) einzureichen. Oder ist zufälligerweise schon eine eventuelle Klage bekannt? MA im Krankengeld sind genauso von der Inflation betroffen wie Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Azubis und Studis. Sie sind aus meiner Sicht nicht schlechter zu stellen als ihre Kollegen/Kolleginnen nur weil sie erkrankt sind. Das haben die sich mit Sicherheit nicht freiwillig ausgesucht und jetzt sollen sie dafür noch bestraft werden?
Selbst nach der Reglung zum Erholungsurlaub aus dem Vorjahr sagt der TV, dass dieser dem erkrankten MA bis zur „Aussteuerung“ erhalten bleibt und erst dann für Langzeiterkrankte anteilig verfällt. Warum nicht auch hier die gleiche Frist?
Hallo, Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Während des Bezugs von Krankengeld ruht der Lohnanspruch nach den Regeln des TVöD. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, auf die Regeln des SGB V anzuwenden sind. Der Tarifvertrag spielt hier nicht rein und parallele Leistungen sind ausgeschlossen, gar unzulässig, weil ansonsten eine Verrechnung stattfinden müsste. Auch während der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung bist Du krankgeschrieben und erhältst auch weiterhin Krankengeld. Zwischen der KK und dem Arbeitgeber erfolgt dann eine interne Verrechnung hinsichtlich der von Dir jeweils geleisteten Stunden und den dafür anfallenden Vergütungen. Dennoch bist Du bis zum Abschluss der Eingliederung im Bezug einer Lohnersatzleistung.