Jahressonderzahlung bei Wechsel des Arbeitgebers
#1

Guten Tag,

ich hätte eine Frage. Habe schon überall herumgelesen, aber nicht eine eindeutige Antwort gefunden.

Es geht um den Tarif TVÖD SuE

Wenn man bis 30.09.24 in einem Arbeitsverhältnis bei einem privaten Träger steht als Erzieherin und dann ab 1.10.24 zu einem kirchlichen Träger wechselt. Hat man dann das Anrecht auf Jahressonderzahlung anteilig Ende November vom alten Arbeitgeber oder zahlt dann nur der neue kirchliche Arbeitgeber anteiliges Weihnachtsgeld? Weil Ende November kam nichts vom alten Arbeitgeber.

Bin gespannt auf die Antworten
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#2

Beim alten Arbeitgeber besteht leider kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung, da am Stichtag 1.12. kein Arbeitsverhältnis mehr besteht:

TVöD Jahressonderzahlung
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#3

(05.01.2025, 16:23)Gast schrieb:  Beim alten Arbeitgeber besteht leider kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung, da am Stichtag 1.12. kein Arbeitsverhältnis mehr besteht:

TVöD Jahressonderzahlung
Vielen Dank für die Antwort. Auch nicht mehr anteilig?
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#4

(05.01.2025, 16:27)Gast schrieb:  
(05.01.2025, 16:23)Gast schrieb:  Beim alten Arbeitgeber besteht leider kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung, da am Stichtag 1.12. kein Arbeitsverhältnis mehr besteht:

TVöD Jahressonderzahlung
Vielen Dank für die Antwort. Auch nicht mehr anteilig?

Korrekt, auch nicht anteilig.
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