Kündigung durch den Arbeitnehmer
#1

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob die Kündigungsfristen des § 34 TVÖD auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten.
Ich habe gehört, dass diese Fristen nur für Arbeitgeber gelten und ein Angestellter quasi von heute auf morgen gehen kann.

Danke
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#2

BLÖDSINN!!!!!!!!!!!!!Die Fristen gelten für beide Parteien gleicher Maßen!
SChon mal mit nem AUflösungsvertrag versucht?
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