23.10.2007, 16:16
Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob die Kündigungsfristen des § 34 TVÖD auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten.
Ich habe gehört, dass diese Fristen nur für Arbeitgeber gelten und ein Angestellter quasi von heute auf morgen gehen kann.
Danke
Kann mir jemand sagen, ob die Kündigungsfristen des § 34 TVÖD auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten.
Ich habe gehört, dass diese Fristen nur für Arbeitgeber gelten und ein Angestellter quasi von heute auf morgen gehen kann.
Danke