14.09.2015, 14:22
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Stellenbewertung. In unserer Kommunalverwaltung gab es bisher keine Stellenbewertungen. Nun wurden Bewertungen für die gesamte Verwaltung vorgenommen, da es zwei Anträge auf Anpassung gab, und die Eingruppierung aller Mitarbeiter geprüft und ggf. angepasst (teilw. höher- und teilw. herabgestuft). Soweit gut, aber dabei wurden zwei Stellen ausgelassen, da diese Stellen nur befristet bestehen (aufgrund Sachgrund ca. die nächsten 2-3 Jahre). Müssten diese beiden Stellen nicht nach Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls bewertet und die Eingruppierung überprüft werden? Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch diese zu niedrig eingruppiert wurden. Da diese fast komplett mit einer anderen Stelle übereinstimmen, welche nun höhergruppiert wurde.
Zur Info: auch die Inhaber dieser beiden Stellen haben einen Bogen zur Stellenbewertung ausgefüllt und bei der Personalstelle abgegeben nur ist keine Bewertung erfolgt.
Wie sollten die Inhaber dieser beiden Stellen nun vorgehen bzw. welche Möglichkeiten haben Sie?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.
ich habe eine Frage bezüglich Stellenbewertung. In unserer Kommunalverwaltung gab es bisher keine Stellenbewertungen. Nun wurden Bewertungen für die gesamte Verwaltung vorgenommen, da es zwei Anträge auf Anpassung gab, und die Eingruppierung aller Mitarbeiter geprüft und ggf. angepasst (teilw. höher- und teilw. herabgestuft). Soweit gut, aber dabei wurden zwei Stellen ausgelassen, da diese Stellen nur befristet bestehen (aufgrund Sachgrund ca. die nächsten 2-3 Jahre). Müssten diese beiden Stellen nicht nach Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls bewertet und die Eingruppierung überprüft werden? Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch diese zu niedrig eingruppiert wurden. Da diese fast komplett mit einer anderen Stelle übereinstimmen, welche nun höhergruppiert wurde.
Zur Info: auch die Inhaber dieser beiden Stellen haben einen Bogen zur Stellenbewertung ausgefüllt und bei der Personalstelle abgegeben nur ist keine Bewertung erfolgt.
Wie sollten die Inhaber dieser beiden Stellen nun vorgehen bzw. welche Möglichkeiten haben Sie?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.