23.04.2011, 10:24
In Sachsen wurde eine Bewerbung um eine Rektorenstelle mit der Begründung abgelehnt, dass aufgrund einer vorhergehenden Krebserkrankung mit einem erhöhten Rückfallrisiko zu rechnen sei, welches einer Verbeamtung entgegen stehe.
Link: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...0342798843
Die Ablehnung wird vielfach als unmenschlich und diskriminierend kritisiert, entspricht aber der beamtenrechtlichen Praxis in ganz Deutschland. Danach erfolgt eine Verbeamtung nicht, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß auch für den vorliegenden Fall einer Wahlbeamtin auf Zeit. Damit will der Staat die Übernahme frühzeitiger „Versorgungsfälle“ vermeiden.
Wie bewerten Sie die Ablehnung und das zugrunde liegende Beamtenrecht ? Handelt der Staat hier unmenschlich oder angemessen ?
Link: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...0342798843
Die Ablehnung wird vielfach als unmenschlich und diskriminierend kritisiert, entspricht aber der beamtenrechtlichen Praxis in ganz Deutschland. Danach erfolgt eine Verbeamtung nicht, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß auch für den vorliegenden Fall einer Wahlbeamtin auf Zeit. Damit will der Staat die Übernahme frühzeitiger „Versorgungsfälle“ vermeiden.
Wie bewerten Sie die Ablehnung und das zugrunde liegende Beamtenrecht ? Handelt der Staat hier unmenschlich oder angemessen ?