05.12.2016, 15:11
Hallo, hier eine Frage in die Runde, die m.E. nur auf den ersten Blick einfach zu beantworten ist.
AN ist am Donnerstag und Freitag krank. Am darauffolgenden Montag wieder gesund und geht zur Arbeit. = 2 Tage krank (ohne Wochenende). Braucht der AN eine AU-Bescheinigung für den Donnerstag und Freitag?
Ich meinte auf den ersten Blick nein. Im EFZG geht es zwar um Kalendertrage und nicht um Arbeitstage, also wird auch der Samstag und Sonntage grundsätzlich mitgerechnet. Unabhängig davon sind diese Tage in der Verwaltung (Stadtverwaltung) keine Arbeitstage. Ob der AN am Sa/So krank ist oder nicht ist unerheblich, da an diesem Tag keine Arbeit geschuldet wird.
Mein Ergebnis: Nur wenn der AN am darauffolgenden Montag auch noch krank daheim bleibt, muss er an diesem Tag eine AU bringen. Erst der „kranke Montag“ wäre dann der (durchgehend) 5. Tag (Donnerstag bis Montag) der Erkrankung und eine AU ist erforderlich.
Im Internet wird z.T. die Auffassung vertreten, dass das Wochenende immer mitzuzählt und der AN, auch wenn er am Montag wieder gesund ist und kommt, eine AU-Bescheinigung braucht. Also Donnerstag bis Sonntag = 4 Tage. Das sehe ich nicht so, bin mir aber nicht ganz sicher.
AN ist am Donnerstag und Freitag krank. Am darauffolgenden Montag wieder gesund und geht zur Arbeit. = 2 Tage krank (ohne Wochenende). Braucht der AN eine AU-Bescheinigung für den Donnerstag und Freitag?
Ich meinte auf den ersten Blick nein. Im EFZG geht es zwar um Kalendertrage und nicht um Arbeitstage, also wird auch der Samstag und Sonntage grundsätzlich mitgerechnet. Unabhängig davon sind diese Tage in der Verwaltung (Stadtverwaltung) keine Arbeitstage. Ob der AN am Sa/So krank ist oder nicht ist unerheblich, da an diesem Tag keine Arbeit geschuldet wird.
Mein Ergebnis: Nur wenn der AN am darauffolgenden Montag auch noch krank daheim bleibt, muss er an diesem Tag eine AU bringen. Erst der „kranke Montag“ wäre dann der (durchgehend) 5. Tag (Donnerstag bis Montag) der Erkrankung und eine AU ist erforderlich.
Im Internet wird z.T. die Auffassung vertreten, dass das Wochenende immer mitzuzählt und der AN, auch wenn er am Montag wieder gesund ist und kommt, eine AU-Bescheinigung braucht. Also Donnerstag bis Sonntag = 4 Tage. Das sehe ich nicht so, bin mir aber nicht ganz sicher.