Krankmeldung
#1

Hallo, hier eine Frage in die Runde, die m.E. nur auf den ersten Blick einfach zu beantworten ist.

AN ist am Donnerstag und Freitag krank. Am darauffolgenden Montag wieder gesund und geht zur Arbeit. = 2 Tage krank (ohne Wochenende). Braucht der AN eine AU-Bescheinigung für den Donnerstag und Freitag?
 
Ich meinte auf den ersten Blick nein. Im EFZG geht es zwar um Kalendertrage und nicht um Arbeitstage, also wird auch der Samstag und Sonntage grundsätzlich mitgerechnet. Unabhängig davon sind diese Tage in der Verwaltung (Stadtverwaltung) keine Arbeitstage. Ob der AN am Sa/So krank ist oder nicht ist unerheblich, da an diesem Tag keine Arbeit geschuldet wird.
 
Mein Ergebnis: Nur wenn der AN am darauffolgenden Montag auch noch krank daheim bleibt, muss er an diesem Tag eine AU bringen. Erst der „kranke Montag“ wäre dann der (durchgehend) 5. Tag (Donnerstag bis Montag) der Erkrankung und eine AU ist erforderlich.
 
Im Internet wird z.T. die Auffassung vertreten, dass das Wochenende immer mitzuzählt und der AN, auch wenn er am Montag wieder gesund ist und kommt, eine AU-Bescheinigung braucht. Also Donnerstag bis Sonntag = 4 Tage. Das sehe ich nicht so, bin mir aber nicht ganz sicher.
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#2

Hallo,
m.E. zählt das Wochenende bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf Mo - Fr, also Fünftagewoche, nicht dazu.
Du wirst ja vom Arzt auch nicht bis einschließlich Sonntag krankgeschrieben. Das wäre nur der Fall wenn auch Samstag und Sonntag Dienst geschoben wird.
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#3

(05.12.2016, 15:11)Ebbe schrieb:  Im Internet wird z.T. die Auffassung vertreten, dass das Wochenende immer mitzuzählt und der AN, auch wenn er am Montag wieder gesund ist und kommt, eine AU-Bescheinigung braucht. Also Donnerstag bis Sonntag = 4 Tage. Das sehe ich nicht so, bin mir aber nicht ganz sicher.

Im Internet steht viel...auch viel Unsinn bzw. Halbwahres.

Das Wochenende ist natürlich mit zu betrachten, wenn Samstag und Sonntag auch Arbeitstage sind. Sonst nicht.

Beatrix
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#4

Das Entgeltfortzahlungsgesetzt geht tatsächlich von Kalendertagen aus. Bist Du also Donnerstag und Freitag krank und danach auch weiter, müsstest Du ab Sonntag eine AU vorlegen, hört sich blöd an, ist aber so.
Bist Du Samstag wieder gesund, müsstest Du dich samstag beim Chef gesund melden, was oftmals nicht geht.
Die Aussagen von Beatrix sind nicht richtig, es zählen wirklich die Kalendertage, wird von vielen übersehen.
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#5

OK, ich habe nochmal nachgeforscht. Stimmt.
Aber in der Praxis funktioniert das doch gar nicht - daher:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...10653.html

Beatrix
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