Hallo, wenn eine Kita Leitung mit 39 Std schwanger wird und nach 1 Jahr Elternzeit mit 30 std wieder kommt, hat sie dann Anspruch auf ihre alte Stelle?
Man hat Anspruch auf eine Tätigkeit der vertraglich geregelten Entgeltgruppe. Nicht aber auf eine bestimmte Stelle. Theoretisch könnte der Arbeitsvertrag bestimmte Vorgaben enthalten die dann zu beachten sind.