03.12.2024, 17:11
Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Aktuell in Teilzeit mit 26 Stunden.
Muss eine zusätzliche Nebentätigkeit mit 3 - 4 Std. pro Woche außerhalb des öffentlichen Dienstes bei einer gemeinnützigen Einrichtung beim Arbeitgeber gemeldet und genehmigt werden?
Muss eine zusätzliche Nebentätigkeit mit 3 - 4 Std. pro Woche außerhalb des öffentlichen Dienstes bei einer gemeinnützigen Einrichtung beim Arbeitgeber gemeldet und genehmigt werden?