Nebentätigkeit ab wann Meldepflicht
#1

Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Aktuell in Teilzeit mit 26 Stunden. 
Muss eine zusätzliche Nebentätigkeit mit 3 - 4 Std. pro Woche außerhalb des öffentlichen Dienstes bei einer gemeinnützigen Einrichtung beim Arbeitgeber gemeldet und genehmigt werden?
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#2

Welcher Tarifvertrag? Eine Meldung ist erforderlich. Eine Genehmigung ist meist nicht erforderlich.
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#3

TvÖD
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#4

Dann gilt das geschriebene. Die Nebentätigkeit ist rechtzeitig vorher (also vor Aufnahme) dem Arbeitgeber anzuzeigen.
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