08.01.2024, 15:32
Hallo zusammen,
ich habe meine Stellenbeschreibung angepasst und will nun eine Neubewertung zu einem zurückliegenden Zeitpunkt, z.B. 01.09.2023, beantragen.
Da die Bearbeitungszeiten unserer Personalabteilung sehr lang sind, meist über 1 Jahr, ist meine Frage, ob ich dann auf jeden Fall rückwirkend zum 01.09.2023 höhergruppiert werde, sofern eine höhere EG dabei herauskommt oder nur 6 Monate rückwirkend (Ausschlussfrist) von dem Zeitpunkt, an welchem die neue Bewertung vorliegt?
ich habe meine Stellenbeschreibung angepasst und will nun eine Neubewertung zu einem zurückliegenden Zeitpunkt, z.B. 01.09.2023, beantragen.
Da die Bearbeitungszeiten unserer Personalabteilung sehr lang sind, meist über 1 Jahr, ist meine Frage, ob ich dann auf jeden Fall rückwirkend zum 01.09.2023 höhergruppiert werde, sofern eine höhere EG dabei herauskommt oder nur 6 Monate rückwirkend (Ausschlussfrist) von dem Zeitpunkt, an welchem die neue Bewertung vorliegt?