Neuer Arbeitgeber, niedrigere Stufe?
#1

Ich wechsle meine Arbeitsstelle, fange in einer neuen Stadt an, und die wollen mich runterstufen, obwohl ich die gleiche Arbeit mache wie vorher, und ich eine gelernte Kraft bin. Ist das gesetzlich erlaubt??
Gruß Dagmar
Zitieren
#2

Stufenzuordnung? Klar. Bei mindestens drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung besteht im TVöD Anspruch auf Stufe 3. Alles weitere ist Verhandlungssache. Man muss das Angebot nicht annehmen. Ob es dann ein besseres Angebot gibt oder man die Stelle nicht bekommt, muss man halt sehen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Beim selben Arbeitgeber von SUE in E-Tarif
- Höhergruppierung, da Stelle in neuer Stellenausschreibung höher bewertet?
- Beschäftigungsverweigerung seitens Arbeitgeber TVöD


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers