Pausenzeit > Hessische Beamte
#1

Servus

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter in Hessen und meine Dienststelle stellt die Pausenzeit von min. 45 Minuten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden an einem Tag in Frage. 

Unsere Grundlage: Die Hessische Arbeitszeitverodnung. Dort ist, im Gegensatz zum Arbeitszeitgesetz oder der Bundes Arbeitszeitverordnung, der Passus mit den 9 Std. und dadurch 45 Min. Pause nicht festgehalten.

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Zitat: § 2 HAZVO

(1) Die Arbeit ist durch eine Ruhepause von mindestens dreißig Minuten zu unterbrechen, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. 2Ruhepausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

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Wie kann ich die Rechtslage nachvollziehbar interpretieren bzw. darstellen?

Danke für eure Hilfe!


Grüße
Marcus
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#2

014 014 , will die Dienststelle Dir nicht mehr geben oder ist es umgekehrt, dass die Dienststelle Dir mindestens 45 Minuten abziehen will?
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#3

...einfach mal einen Blick ins Arbeitszeitgesetz werfen...
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#4

...Bundesrecht bricht Landesrecht...

...das AZG ist als Schutzgesetz auf alle AN anzuwenden...
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#5

(12.02.2018, 12:52)was_guckst_du schrieb:  ...Bundesrecht bricht Landesrecht...

...das AZG ist als Schutzgesetz auf alle AN anzuwenden...
014 014 , da würde ich mir das Gesetz einmal anschauen. Nach § 2 Absatz 2 gilt es wohl nicht für Beamte!!
aber vielleicht lese ich es ja auch falsch.
LG
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#6

..deswegen schrieb ich ja AN (Arbeitnehmer)...
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#7

Servus

Zunächst einmal Danke für die Antworten!

Das Arbeitszeitgesetz ist nicht auf Beamte anwendbar, da es ganz banal keine Arbeitnehmer sind. Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber die Bundesarbeitszeitverordnung ist zu Beginn der Verordnung ausdrücklich für Beamte des Bundes zuständig, somit nicht für Kommunalbeamte... oder eben doch? Wenn ja, warum?

Zur Frage was die Dienststelle für ein Problem hat: Der Personalrat entwickelt gerade, gemeinsam mit der Dienststelle einen neuen Dienstplan, und dieser Punkt ist ein Streitpunkt.
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