11.02.2018, 16:30
Servus
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter in Hessen und meine Dienststelle stellt die Pausenzeit von min. 45 Minuten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden an einem Tag in Frage.
Unsere Grundlage: Die Hessische Arbeitszeitverodnung. Dort ist, im Gegensatz zum Arbeitszeitgesetz oder der Bundes Arbeitszeitverordnung, der Passus mit den 9 Std. und dadurch 45 Min. Pause nicht festgehalten.
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Zitat: § 2 HAZVO
(1) Die Arbeit ist durch eine Ruhepause von mindestens dreißig Minuten zu unterbrechen, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. 2Ruhepausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
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Wie kann ich die Rechtslage nachvollziehbar interpretieren bzw. darstellen?
Danke für eure Hilfe!
Grüße
Marcus
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter in Hessen und meine Dienststelle stellt die Pausenzeit von min. 45 Minuten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden an einem Tag in Frage.
Unsere Grundlage: Die Hessische Arbeitszeitverodnung. Dort ist, im Gegensatz zum Arbeitszeitgesetz oder der Bundes Arbeitszeitverordnung, der Passus mit den 9 Std. und dadurch 45 Min. Pause nicht festgehalten.
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Zitat: § 2 HAZVO
(1) Die Arbeit ist durch eine Ruhepause von mindestens dreißig Minuten zu unterbrechen, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. 2Ruhepausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
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Wie kann ich die Rechtslage nachvollziehbar interpretieren bzw. darstellen?
Danke für eure Hilfe!
Grüße
Marcus