Hi,
habe eine Nachfrage. Für Beschäftigte gilt ja, dass während des Erholungsurlaubs mangels Arbeitspflicht kein Sonderurlaub bewilligt werden darf.
Gilt dieses auch für Beamte?
Danke
Fränklin
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Moin,
mal so eine blöde Frage: Warum sollte irgend jemand, egal ob Beamter oder Beschäftigter gleichzeitig zwei Formen von Urlaub nehmen?
Grüße
1887
Also nochmals zur Klarstellung: Der Beamte hat 3 Wochen Erholungsurlaub beantragt, welcher auch genehmigt worden ist. 1 Tag vor Beginn des Urlaubs stirbt der Vater. Die Beerdigung findet im Erholungsurlaub statt. Dann soll kein Sonderurlaub gewährt werden dürfen.
Man, was ist das für eine Hilfe?
Ohne das nun durch Kommentierungen oder Urteile belegen zu können:
Sonderurlaub ist "Dienstbefreiung"...insofern hat man während des normalen Urlaubes keinen Anspruch auf Sonderurlaub, weil man sich ja nicht im Dienst befindet...
hierzu der Auszug aus der Regelung für NRW:
"Soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, wird Beamtinnen und Beamten nur für die nachfolgenden Anlässe im angegebenen Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Besoldung gewährt..."
Danke, genau das wollte ich wissen!