23.01.2018, 17:57
Hallo,
wie verhält es sich mit der Gewährung von Sonderurlaub wegen dem Tod eines Elternteils, wenn man zu dem Zeitpunkt des Sterbefalls krank geschrieben ist? Man bekommt doch trotzdem 2 Tage Sonderurlaub, oder? In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW finde ich keine Regelung wann der Sonderurlaub genommen werden muss.
Gruß
Claudia
wie verhält es sich mit der Gewährung von Sonderurlaub wegen dem Tod eines Elternteils, wenn man zu dem Zeitpunkt des Sterbefalls krank geschrieben ist? Man bekommt doch trotzdem 2 Tage Sonderurlaub, oder? In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW finde ich keine Regelung wann der Sonderurlaub genommen werden muss.
Gruß
Claudia