23.08.2012, 18:58
Hallo Zusammen,
ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten ....In Stichworten:
- bin Bundesbeamtin ( grosse Behörde )
- seit März 2010 aufgrund Kindererziehung beurlaubt
- im Januar 2012 Antrag auf Teilzeit ( 16-20 Stunden) gestellt zum 01.09.2012
- am 23.08.12 fernmündlich mitgeteilt bekommen, dass keine Planstelle vorhanden wäre und ich doch bitte meine Beurlaubung bis 04/13 verlängern sollte, da erst dann wieder ein neuer Stellenplan kommt....
Frage :
- Hab ich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ? ( hab´noch zwei minderjährige Kinder)
- Bis zu welcher Entfernung vom Wohnort wäre mir eine Beschäftigung zumutbar?
- Muss mir das ganze nicht auch schriftlich mitgeteilt werden ?
Ich hoffe hier sind ein paar kompetente Leser die mir helfen können.
Vielen Dank
ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten ....In Stichworten:
- bin Bundesbeamtin ( grosse Behörde )
- seit März 2010 aufgrund Kindererziehung beurlaubt
- im Januar 2012 Antrag auf Teilzeit ( 16-20 Stunden) gestellt zum 01.09.2012
- am 23.08.12 fernmündlich mitgeteilt bekommen, dass keine Planstelle vorhanden wäre und ich doch bitte meine Beurlaubung bis 04/13 verlängern sollte, da erst dann wieder ein neuer Stellenplan kommt....
Frage :
- Hab ich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ? ( hab´noch zwei minderjährige Kinder)
- Bis zu welcher Entfernung vom Wohnort wäre mir eine Beschäftigung zumutbar?
- Muss mir das ganze nicht auch schriftlich mitgeteilt werden ?
Ich hoffe hier sind ein paar kompetente Leser die mir helfen können.
Vielen Dank