Unbeabsichtigte Offenlegung: Was passiert mit den "mitnehmenden" Beamten?
#1

Ein Freund von mir, Beamter in einer Kommune, hat mir von einer etwas irren Situation in seiner Personalabteilung berichtet. Offenbar wurden für kurze Zeit versehentlich Fragebögen für zukünftig frei werdende Stellen öffentlich zugänglich gemacht – also für alle Mitarbeiter dieser Kommune digital einsehbar. Obwohl mein Freund selbst verbeamtet ist und die Stellen für ihn aufgrund der niedrigeren Besoldungsstufe uninteressant waren, haben einige seiner Kollegen wohl die Gelegenheit genutzt und die Dateien für sich gespeichert oder weitergeleitet. Die Personalabteilung hat den Fehler zwar bemerkt und die Daten später gelöscht, aber die Frage bleibt: Welche Konsequenzen drohen den verbeamteten Personen, die die Dokumente mit den Fragen für sich mitgenommen haben?
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#2

A0201Todesstrafe?
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#3

Haha... die Frage war durchaus ernst gemeint ;-)
Es ist schließlich Behördeneigentum...
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#4

Darin könnte ein Verstoß gegen Datenschutzrecht liegen. Man könnte gegen die Beamten wohl ein Dienstvergehen einleiten. Wenn man es denn beweisen kann. Und man legt damit ja die eigenen Organisationsfehler offen. Glaube kaum, dass da etwas unternommen wird.
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#5

Es könnte sich um eine Datenpanne nach Datenschutzrecht handeln, allerdings sind hier keine personenbezogenen Daten involviert, wenn ich das richtig verstanden habe.
Allerdings sind alle Beamten ja zur Verschwiegenheit bzw. zum Dienstgeheimnis verpflichtet, das umfasst neben den Informationen, die im Aufgabenbereich liegen, auch Informationen, die zufällig oder unbeabsichtigt zur Kenntnis gelangen. Also hätten die Dokumente weder gespeichert noch weitergeleitet werden dürfen. Im Gegenteil hätte die Abteilung auf den Fehler hingewiesen werden müssen.
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