23.04.2020, 11:13
Hallo zusammen,
ich habe ein Fragen zum Thema Wahlbeamte in Bayern und Urlaubsabgeltung nach Amtsende.
Wenn ein Bürgermeister, der aus seinem Amt ausscheidet, seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann, kann dieser dann abgegolten werden? Ich finde immer nur etwas zur Abgeltung wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Gruß
ich habe ein Fragen zum Thema Wahlbeamte in Bayern und Urlaubsabgeltung nach Amtsende.
Wenn ein Bürgermeister, der aus seinem Amt ausscheidet, seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann, kann dieser dann abgegolten werden? Ich finde immer nur etwas zur Abgeltung wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Gruß