Ich arbeite seit jetzt fast 20 Jahren als Erzieherin bei einem großen Träger in Berlin, welcher sein Gehalt an den öffentlichen Dienst angeglichen hat (Einstufung Gruppe 8 Stufe 5). Jetzt wechsel ich in den öffentlichen Dienst nach Brandenburg und die Personalabteilung möchte zur Eingruppierung meinen Gehaltsstreifen sehen. Ist dies rechtens? Was ist für die Einstufung relevant? Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und allen Qualifikationen liegen vor. Ich muss dazu sagen, dass das Berliner Gehalt in der Stufe deutlich weniger ist als in Brandenburg.
Vielen Dank schon einmal im Voraus
Was wurde zur Stufenzuordnung vereinbart? Dafür können die Informationen wichtig sein. Natürlich darf man sich weigern die Gehaltsabrechnung vorzulegen. Dann wird es ggf. Stufe 1 oder -wenn man einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann- Stufe 3.
Es wurde mündl. Stufe 5 vereinbart und es folgte eine Bleistiftnotitz auf den Bewerbungsunterlagen. Die Personalbearbeiterin meinte, nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe, dass sie noch den Gehaltsnachweis benötigt. Ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber (seit 18 Jahren durchgehend) ebenfalls Gruppe 8 Stufe 5 eingestuft, aber die Bezahlung ist deutlich weniger als im öffentlichen Dienst Brandenburgs. Von einigen anderen Kolleginnen weiss ich, dass dann nach dem Vorlegen des Gehaltsnachweises die Stufung noch einmal korrigiert wurde. Kann ich mich da auf die mündl. Zusage verlassen? Reicht der Nachweis über die jetzige Einstufung? Sollte die Einstufung doch noch einmal geändert werden, wäre dies für mich keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung, da der Arbeitsweg doppelt so lang wäre als jetzt.
Lieben Dank
Man sollte die Stufe im Vertrag bzw. einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag festschreiben. Grundsätzlich gelten auch mündliche Absprachen, aber Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst enthalten meist eine Regelung, dass Absprachen der Schriftform bedürfen.
Dass Berlin in der Regel nach TV-L bezahlt und das weniger ist als die Bezahlung von Erziehern nach TVöD ist kein Geheimnis und dürfte deinem künftigen Arbeitgeber bekannt sein.
"Reicht der Nachweis über die jetzige Einstufung?"
Das hängt von den Absprachen und dem gewählten Weg der Stufenzuordnung ab. Versuchen kannst du es.