Zulagen
#1

Hallo, Frage zu Baumpflegearbeiten mit Hubarbeitsbühne.
Ich darf bei den Gefahrenzulagen immer nur eine ziehen, also entweder arbeiten in Höhe über 4 Meter, arbeiten an der Straße, oder arbeiten mit Motorsäge. Ist das zulässig? Mit jedem dieser Punkte wird meine Arbeit ja gefährlicher. In der Nachbargemeinde dürfen die Arbeiter alle Zulagen ziehen.
Mfg
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#2

Zulagen "ziehen"?
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#3

Welche Regelungen kommen denn als Grundlage der Zahlung zur Anwendung? Gibt es zum Beispiel einen landesbezirklichen Tarifvertrag?
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