10.03.2025, 14:21
Hallo, Frage zu Baumpflegearbeiten mit Hubarbeitsbühne.
Ich darf bei den Gefahrenzulagen immer nur eine ziehen, also entweder arbeiten in Höhe über 4 Meter, arbeiten an der Straße, oder arbeiten mit Motorsäge. Ist das zulässig? Mit jedem dieser Punkte wird meine Arbeit ja gefährlicher. In der Nachbargemeinde dürfen die Arbeiter alle Zulagen ziehen.
Mfg
Ich darf bei den Gefahrenzulagen immer nur eine ziehen, also entweder arbeiten in Höhe über 4 Meter, arbeiten an der Straße, oder arbeiten mit Motorsäge. Ist das zulässig? Mit jedem dieser Punkte wird meine Arbeit ja gefährlicher. In der Nachbargemeinde dürfen die Arbeiter alle Zulagen ziehen.
Mfg