Recht auf Home-Office im öffentlichen Dienst

Die Corona-Pandemie und die Digitalisierung haben die Arbeitswelt nachhaltig verändert und das Home-Office zu einer gängigen Arbeitsform gemacht. Auch im öffentlichen Dienst gewinnt das Arbeiten von zu Hause an Bedeutung.

Haben Angestellte (Tarifbeschäftigte) und Beamte einen Anspruch auf Home-Office?

Ob Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst einen rechtlichen Anspruch auf Home-Office haben, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier sind die wesentlichen Punkte:

1. Angestellte im öffentlichen Dienst

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

2. Beamte im öffentlichen Dienst

Für Beamte gilt grundsätzlich das Präsenzprinzip:

Dennoch gibt es Ausnahmen:

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3. Rechtsprechung zum Anspruch auf Home-Office

Gerichte haben bisher keinen generellen Anspruch auf Home-Office anerkannt, aber in Einzelfällen entschieden:

Fazit

Angestellte können Home-Office nur beanspruchen, wenn es in ihrem Arbeitsvertrag, einer Dienstvereinbarung oder aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgesehen ist.
Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch, aber der Dienstherr kann aus Fürsorgepflicht oder durch interne Regelungen dazu verpflichtet sein.






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