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Geschrieben von: Gast, 23.12.2006, 23:09, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Ich war 25 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich hatte Altersteilzeit vereinbart, 5 Jahre arbeiten, 5 Jahre Freistellungsphase.

Leider musste ich nach 3,5 Jahren meine Altersteilzeit abbrechen wegen einer schweren Erkrankung meines Mannes. Da ich nun ab Januar Rente beantragt habe mit 62 Jahren, habe ich Anspruch auf eine Abfindung im öffentlichen Dienst, diese wird mir auch gewährt.

Allerdings soll diese versteuert werden, was ich nicht nachvollziehen kann. Ich habe nämlich gehört, dass lt.Gesetz eine Abfindung nach 25jähriger Tätigkeit steuerfrei ist. Ist dies richtig ? Kann mir jemand das gesetz und den Paragraphen nenne ?

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Geschrieben von: Claudia, 23.12.2006, 03:08, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

In unserer Kommune und in der Umgebung gehen die Verwaltungsmitarbeiter in den Sozialämtern / Arbeitsgemeinschaften seit Jahren buchstäblich auf dem Zahnfleisch. Die Folgen reichen vom Burnout bis hin zu dauerhaften psychischen oder physischen Erkrankungen. Eines der Hauptprobleme ist m.E., dass die Mitarbeiter der Sozialämter in ihrer Ausbildung an den Verwaltungsschulen in keiner Weise auf die psychischen Belastungen vorbereitet werden. Ich würde das Thema Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter in den sozialen Bereichen gerne einmal näher diskutieren. Wie sehen andere das Problem ? Gibt es Reformansätze für die Ausbildung ?

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2006, 11:16, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo an alle Mitstreiter,

ich beschäftige mich gerade mit Bewertungsvereinfachungsverfahren,
d.h. ob man für die Dienstbekleidung der freiwilligen Feuerwehr (FFW)das Festwertverfahren anwenden kann.

Dazu benötige ich auch die Nutzungsdauer von FFW-Dienstbekleidung.
Die konnte ich in keiner AFA-Tabelle finden.

Kann mir jemand helfen?!
Danke!

Elke

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2006, 09:43, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo
ich bin seit über 20 Jahren im öffentlichen Dienst und seit 8 Jahren als Sachbearbeiterin, hatte bei der Umstellung auf TdÖV die Vb und wurde nun in die E9 eingestufft. Meine Kollegen sind in der E10. Welche Möglichkeiten der Höhergruppierung gibt es für mich?
Danke

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Geschrieben von: Emsländer, 24.11.2006, 13:27, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage bzgl. Höhergruppierung im neuen TVöD.

Gibt es im neuen Tarifvertrag für Kommunalbedienste immer noch die Möglichkeit ohne die 2. Angestelltenprüfung und über 40 Jahre mit entsprechender Arbeitsplatzbeschreibung (gehobener Dienst A10) höher als V b eingruppiert zu werden. Zur Zeit ist übergeführt worden von V b auf EG 10, Stufe 5.

Oder gilt zur Zeit noch der entsprechende Regelung im BAT?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2006, 20:04, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin Anwärterin im mittleren Dienst. Ich habe vor meiner Ernennung ein Schreiben bekommen, dass mir die Anwärterbezüge unter folgender Auflage gewärt werden:

"Sie im Anschluß an den Vorbereitungsdienst rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe stellen oder ein Ihnen angebotenes Amt annehmen und

....."

Ist damit ein Amt bei meiner Ausbildungsbehörde oder ein beliebiges Amt im öffentlichen Dienst (bei einem ANDEREN DIENSTHERRN) gemeint?


vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2006, 14:55, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Guten Tag,

gibt es eine einheitliche Gebührenordnung für Kommunen, Landkreise etc., die die Verwaltungsgebühr für Meldeauskünfte vorschreibt? Wenn ja, wo gibt es eine solche Verordnung?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 15.11.2006, 02:26, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (94)

Mir ist seit langem ein Dorn im Auge, dass die Lehrer in Deutschland im Vergleich zu uns Kommunalbediensteten so hoch bezahlt werden.

Kann mir mal jemand erklären, warum z.B. ein Erdkunde/Deutsch-Lehrer am Gymnasium meines Wissens A 15 verdient, eine mit hoher Verantwortung ausgestattete Führungskraft in der Kommunalverwaltung aber nach jahrelangem Aufstieg meist mit A 11 bis A 13 (dito bei Angestellten) abgespeist wird ?

Dazu kommt noch, dass die Führungskräfte in der Kommunalverwaltung ebenso i.d.R mindestens ein Studium aufweisen, sich permanent fortbilden müssen und zahlreiche unbezahlte Überstunden nicht unüblich sind. Die kommunalen Führungskräfte stehen meist unter permanentem Druck von Bürgern, Politik und Öffentlichkeit, und und und.

Und Lehrer ? Mittags ist Schluss, dazu kommen ein paar Korrekturen zu Hause. Unendlich Urlaub, kaum Verantwortung, einmal gelernt heißt oft für das ganze Berufsleben ausgelernt ...

Wo bleibt da die Gerechtigkeit und Ausgewogenheit der Bezahlung im öffentlichen Dienst ???

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Geschrieben von: Stefan, 15.11.2006, 00:18, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich habe derzeit eine Stelle inne, die eine Besoldungsstufen über meiner tatsächlich gezahlten Besoldungsstufe liegt. Nun habe ich gehört, dass der Aufgabenzuschnitt meiner Stelle geändert werden soll. Natürlich mache ich mir Sorgen, dass meine in Aussicht stehende Beförderung durch eine nun erfolgende Tieferbewertung der Stelle hinfällig wird. Frage: Kann mir die höherbewertete Stelle einfach wieder entzogen werden oder gibt es dagegen Schutzvorschriften ???

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Geschrieben von: Gast, 11.11.2006, 16:49, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

unsere Kommune hat vor einigen Wochen das Tarifsystem von BAT auf TVöD umgestellt. Gleichzeit wurde außerdem eine Beurteilung der Angestellten vorgenommen. In dieser Beurteilung wurde die in den jeweiligen Arbeitsverträgen festgelegten Arbeitsaufgaben mit den tatsächlich erbrachten Aufgaben verglichen.
Ergebnis dieser Beurteilung war, dass die meisten Angestellen ihre festgelegten Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang zugewiesen bekommen und ihre tatsächlichen Leistungen nicht den Anforderungen der Tarifeinstufung gerecht werden.

Somit musste der großteil der Angestellten, da er "zu viel verdient", im Zuge der Tarifumstellung eine Gehaltskürzung hinnehmen.

Ist dieses Verfahren rechtens? Wenn nein, gibt es Präzedenzfälle?

Grüße Mirko

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2006, 23:31, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Interessanter Artikel aus der SZ vom 6.11.2006.

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Geschrieben von: Gast, 03.11.2006, 18:23, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten


Was ist in einem Wahlkampf erlaubt, was ist verboten ? Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass die aktuellen harten Methoden im US-Wahlkampf auch nach Deutschland ausstrahlen. Wer kennt Urteile, Dokumente, Links oder weiteres mehr ?

Es geht mir bei der Frage sowohl um die Gestaltung unseres eigenen Wahlkampfes (Ziel: hart in der Sache, aber fair zu Personen) als auch um die Kontrolle unserer Mitbewerber.

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Geschrieben von: Gast, 17.10.2006, 09:10, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Gibt es jemanden, die mich mit Informationen zu Aufbau und Struktur einer NKF-tauglichen KLR für den Bereich Kindertagesstätten versorgen könnten?

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Geschrieben von: Simon, 23.09.2006, 17:28, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (3)

Hallo Forenbesucher,

ich habe mich als Lokalpolitiker mit dem Bürgerhaushalt beschäftigt - 2 Fragen stelle ich diesbezüglich zur Diskussion:

a) Der Bürgerhaushalt eignet sich nach meiner Einschätzung besonders, wenn man die Bürger bei großen Investitionsvorhaben einbinden will. Inwiefern macht der Bürgerhaushalt aber auch Sinn, wenn man als arme Kommunen kein Geld zum investieren hat, sondern vielmehr konsolidieren muss. Lassen sich die komplexen Hintergründe dem Bürger überhaupt glaubwürdig vermitteln ?

b) Kann man mit dem Bürgerhaushalt die sonst eher uninteressierten, nicht organisierten Bürger erreichen ? Es besteht doch die Gefahr, dass sich auch in den Bürgerhaushalts-Umfragen, -Veranstaltungen etc. die gut organisierten Interessengruppen (Vereine, Feuerwehr, Parteien u.a.) durchsetzen. Dann wäre mit dem Bürgerhaushalt nichts gewonnen, eher im Gegenteil.

Ich bin auf die Antworten sehr gespannt !

Simon S.

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Geschrieben von: Gast, 22.09.2006, 12:19, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Ich suche Beispiele für die erfolgreiche Integration der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in städtischen Werken. Sprich: einheitliche Führung, gemeinsame Bereitschaft, etc.
Wir versprechen uns Synergieeffekte, sehnen aber auch mögliche technische Probleme (z.B. Infektionsgefahr) als auch Imageprobleme aufgrund einer Zusammenlegung.

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