18.06.2024, 07:25
Der Ortschaftsrat selbst baut sicher nichts, er befürwortet allenfalls einen Bau. Davon abgesehen führt die bloße (ggf. nur vermutete?) Absicht, etwas zu kaufen, noch nicht zur Befangenheit.
Befangen wären z. B. tatsächliche (Mit-)Eigentümer eines Baugrundstücks.
Befangen wären z. B. tatsächliche (Mit-)Eigentümer eines Baugrundstücks.