Die Eingruppierung nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder)

Im Folgenden werden die Regelungen zur Eingruppierung nach dem TV-L dargestellt (Tarifvertrag und Auszug aus der Entgeltordnung). Für Fragen steht ein kostenloses Forum TV-L bereit.

§ 12 Eingruppierung
(1) Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (Anlage A). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist. Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen. Kann die Erfüllung einer Anforderung in der Regel erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (zum Beispiel vielseitige Fachkenntnisse), sind diese Arbeitsvorgänge für die Feststellung, ob diese Anforderung erfüllt ist, insoweit zusammen zu beurteilen. Werden in einem Tätigkeitsmerkmal mehrere Anforderungen gestellt, gilt das in Satz 4 bestimmte Maß, ebenfalls bezogen auf die gesamte auszuübende Tätigkeit, für jede Anforderung. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal ein von Satz 4 oder 6 abweichendes zeitliches Maß bestimmt, gilt dieses. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person der/des Beschäftigten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein.

Protokollerklärungen zu § 12 Absatz 1:
1. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (zum Beispiel unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eines Widerspruchs oder eines Antrags, Betreuung bzw. Pflege einer Person oder Personengruppe, Fertigung einer Bauzeichnung, Erstellung eines EKG, Durchführung einer Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeit). Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden.
2. Eine Anforderung im Sinne der Sätze 4 und 5 ist auch das in einem Tätigkeitsmerkmal geforderte Herausheben der Tätigkeit aus einer niedrigeren Entgeltgruppe.


(2) Die Entgeltgruppe der/des Beschäftigten ist im Arbeitsvertrag anzugeben.

§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
Ist der/dem Beschäftigten eine andere, höherwertige Tätigkeit nicht übertragen worden, hat sich aber die ihr/ihm übertragene Tätigkeit (§ 12 Absatz 1 Satz 3) nicht nur vorübergehend derart geändert, dass sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe entspricht (§ 12 Absatz 1 Satz 4 bis 8), und hat die/der Beschäftigte die höherwertige Tätigkeit ununterbrochen sechs Monate lang ausgeübt, ist sie/er mit Beginn des darauffolgenden Kalendermonats in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Für die zurückliegenden sechs Kalendermonate gilt § 14 sinngemäß. Ist die Zeit der Ausübung der höherwertigen Tätigkeit durch Urlaub, Arbeitsbefreiung, Arbeitsunfähigkeit, Kur- oder Heilverfahren oder Vorbereitung auf eine Fachprüfung für die Dauer von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen unterbrochen worden, wird die Unterbrechungszeit in die Frist von sechs Monaten eingerechnet. Bei einer längeren Unterbrechung oder bei einer Unterbrechung aus anderen Gründen beginnt die Frist nach der Beendigung der Unterbrechung von neuem. Wird der/dem Beschäftigten vor Ablauf der sechs Monate wieder eine Tätigkeit zugewiesen, die den Tätigkeitsmerkmalen ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe entspricht, gilt § 14 sinngemäß.

(in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 2. März 2019)

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst: Die Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder hat folgende Inhalte:

Anlage A zum TV-L Entgeltordnung

Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen
2. Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte
2. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte
2.1 Apotheker
2.2 Ärzte und Zahnärzte
2.3 Tierärzte
2.4 Psychotherapeuten
3. Beschäftigte in Bäderbetrieben
4. Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten, Beschäftigte in Landesversorgungsämtern
5. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
5.1 Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst
5.2 Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
6. Beschäftigte in der Forschung
7. (nicht besetzt)
8. Beschäftigte im Fremdsprachendienst
8.1 Konferenzdolmetscher
8.2 Überprüfer und Übersetzer
8.3 Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)
9. Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
9.1 Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte
9.2 Pflanzenbeschauer und staatliche Fischereiaufseher
9.3 Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben
10. Beschäftigte in Gesundheitsberufen
10.1 Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufe
10.2 Audiologie-Assistenten
10.3 Amtliche Fachassistenten, Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Seehafengesundheitsaufseher
10.4 Diätassistentinnen
10.5 Ergotherapeuten
10.6 Logopäden
10.7 Masseure und medizinische Bademeister
10.8 Medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte
10.9 Präparationstechnische Assistenten, Sektionsgehilfen
10.10 Medizinisch-technische Assistentinnen, medizinisch-technische Gehilfinnen
10.11 Orthoptistinnen
10.12 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
10.13 Pharmazeutisch-technische Assistenten
10.14 Physiotherapeuten
10.15 Zahntechniker
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
12. Beschäftigte im Justizdienst
12.1 Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
12.2 Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst
13. Beschäftigte im Kanzleidienst
14. Beschäftigte im Kassendienst
15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
15.1 Technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
15.2 Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit Sonderausbildung
15.3 Maschinenmeister
15.4 Gärtnermeister, Meister im gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Betrieb
15.5 Meister
16. Beschäftigte in Registraturen
17. Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten
18. Beschäftigte im Rettungsdienst
18.1 Beschäftigte in Leitstellen
18.2 Beschäftigte im Rettungsdienst
18.3 Beschäftigte an Rettungsdienstschulen
19. Beschäftigte in der Schifffahrt
20. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
20.1 Leiterinnen von Erziehungsheimen oder von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung
20.2 Leiterinnen von Kindertagesstätten
20.3 Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderungen oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung
20.4 Sozialarbeiter / Sozialpädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Psychagogen, Bewährungshelfer, Heilpädagogen
20.5 Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst
20.6 Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen
21. Beschäftigte in der Steuerverwaltung
22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen
22.1 Ingenieure
22.2 Techniker
22.3 Technische Assistenten
22.4 Laboranten
22.5 Zeichner
22.6 Baustellenaufseher (Bauaufseher)
22.7 Modelleure
22.8 Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker
22.9 Reproduktionstechnische Beschäftigte
22.10 Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen
22.11 Fotografen
22.12 Fotolaboranten
23. Technische Beschäftigte im Eichdienst
24. Beschäftigte an Theatern und Bühnen
24.1 Beschäftigte im Kartenverkauf
24.2 Beschäftigte in den Bereichen Beleuchtung, Technik und Ton
24.3 Beschäftigte in den Bereichen Kostüme, Maske und Requisite
24.4 Beschäftigte in Theaterbibliotheken, Orchesterwarte
25. Wirtschaftspersonal
25.1 Beschäftigte im Küchenwirtschaftsdienst in Einrichtungen im Sinne des § 43
25.2 Beschäftigte im Wäschereidienst in Einrichtungen im Sinne des § 43
25.3 Leiter der Hauswirtschaft und Beschäftigte im Wirtschaftsdienst mit Teilaufgaben in Einrichtungen im Sinne des § 43
25.4 Beschäftigte in Einrichtungen, die nicht unter § 43 fallen
26. Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst

Teil III Beschäftigte mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten
1. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
2. Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche
2.1 Facharbeiter
2.2 Fahrer, Maschinenführer, Tankwarte und Wagenpfleger
2.3 Hausmeister, Pförtner, Reinigungs- und Wachpersonal, Kunsteisbahn-, Sporthallen- und Sportplatzwarte
2.4 Beschäftigte in der Entsorgung
2.5 Kesselwärter (Heizer), Maschinisten, Turbinenmaschinisten und Schichtführer an Hochdruckkesselanlagen
2.6 Taucher
2.7 Tierwärter
3. Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche
3.1 Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlösser
3.2 Beschäftigte im Gartenbau
3.3 Beschäftigte im Gesundheitswesen
3.4 Beschäftigte in der Landwirtschaft
3.5 Beschäftigte in Lehr-, Forschungs- und Materialprüfungseinrichtungen
3.6 Beschäftigte in der Polizeiverwaltung
3.7 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau
3.8 Beschäftigte im Vermessungswesen
3.9 Beschäftigte im Wasserbau in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern
3.10 Beschäftigte im Wasserbau in den übrigen Ländern (gilt nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg)
3.11 Beschäftigte im Weinbau
3.12 Beschäftigte in Gestüten
3.13 Beschäftigte in Münzen
3.14 Beschäftigte in der Wilhelma
3.15 Beschäftigte in Häfen im Land Niedersachsen
3.16 Beschäftigte in Kraftfahrzeugwerkstätten des Landes Berlin

Teil IV Beschäftigte im Pflegedienst
1. Beschäftigte in der Pflege
2. Leitende Beschäftigte in der Pflege
3. Lehrkräfte in der Pflege

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