E 5 TV-L
E 5 (auch: EG 5) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
2.819 | 3.035 | 3.157 | 3.274 | 3.367 | 3.430 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 5 TV-L (m/w/d):
- Amtsbote
- Baumpfleger (mit Ausbildung als Gärtner)
- Beschäftigter im allgemeinen Verwaltungsdienst beim Landeskriminalamt
- Bibliotheksassistent
- Bürokauffrau / Bürokaufmann
- Bürokraft / Bürofachkraft bei der Polizeiinspektion, im Polizeirevier
- Elektriker
- Fachangestellter für Bürokommunikation
- Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
- Fahrer von Spezialfahrzeugen (LKW, Bagger, Radlader, usw.)
- Gärtner in einem Parkrevier, z.B. der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- Geomatiker
- Hausmeister
- Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation
- Kfz-Mechatroniker, Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Medizinische Dokumentationsassistenz
- Medizinischer Fachangestellter im Universitätsklinikum
- Mitarbeiter Bürodienst im Polizeiverwaltungsamt
- Mitarbeiter Datenerfassung / Steuerung im Landeskriminalamt
- Mitarbeiter in der Parkraumüberwachung
- Mitarbeiter für die Poststelle
- Notarfachangestellter
- Rechtsanwaltsfachangestellter
- Sachbearbeitung in der Geschäftsstelle der VHS
- Sachbearbeitung in der Stellenwirtschaft
- Schreibkraft
- Schulassistent
- Schulhausmeister (z.B. Sanitär- und Heizungsinstallateur, Gas- Wasserinstallateur, Schreiner, Fußbodenleger, Schlosser, Klempner, Maler-Lackierer und Maurer)
- Sekretär (z.B. an der Universitätsbibliothek)
- Straßenwärter
- Tarifbeschäftigter im allgemeinen Bürodienst der Polizei
- Tiermedizinischer Fachangestellter
- Tierpfleger/ Landwirt
- Tischler
- Verwaltungsangestellter / Verwaltungsfachangestellter als Sachbearbeiter, mit abgeschlossener Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich, z.B.:
- Betriebsprüfungsinnendienst (Finanzbehörde, Steuerverwaltung)
- Interner Service im Gesundheitsamt
- Luftverkehrsrecht / Luftsicherheit im Regierungspräsidium
- Standesamt (Bezirksamt)
- Verwaltungsdienst / Schreibdienst in der Polizeiinspektion
hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst - Fallgruppen:
1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 7)
2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 12)
Protokollerklärung Nr. 3:
Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.
Protokollerklärung Nr. 7:
Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.
Protokollerklärung Nr. 12:
Anerkannte Ausbildungsberufe sind die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberufe.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung
Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.
Protokollerklärung Nr. 7:
Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.
Protokollerklärung Nr. 12:
Anerkannte Ausbildungsberufe sind die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberufe.
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: i.d.R. mindestens 3-jährige Ausbildung (vergleichbar mittlerer Dienst) bzw.
Abschluss Angestelltenlehrgang 1 (=Verwaltungslehrgang 1, Beschäftigtenlehrgang 1) - auch als Minijob
- Arbeitszeit /Woche: Die Wochenarbeitszeit ist abhängig vom Bundesland (zwischen rd. 39 und 40 h). Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
- Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird im November ausgezahlt.
Höhe: 88,14 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L) - Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.
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