Was verdient eine Altenpflegerin im öffentlichen Dienst?
In Deutschland sind rund 600.000 Beschäftigte im Bereich der Altenpflege tätig, davon rund 82 % Frauen.Nur ein kleiner Teil der Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind im öffentlichen Dienst angestellt. Die Mehrheit arbeitet in privaten oder freigemeinnützigen Einrichtungen.
Die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger gibt es in Deutschland nicht mehr in ihrer bisherigen Form. Diese wurde im Jahr 2020 durch die Pflegefachfrau / Pflegefachmann-Ausbildung ersetzt. Wer sich für die Altenpflege interessiert, kann im dritten Ausbildungsjahr einen Schwerpunkt in der Altenpflege setzen.
Das Gehalt von Altenpflegern im öffentlichen Dienst richtet sich zumeist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Fassung VKA). Viele andere Trâger vergüten jedoch in Anlehnung an den TVöD.
Für Berufsanfänger liegt das Einstiegsgehalt oftmals in der Entgeltgruppe P7, Stufe 2 TVöD:
Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
P 16 | - | 4.949 | 5.115 | 5.651 | 6.276 | 6.552 |
P 15 | - | 4.847 | 4.999 | 5.379 | 5.834 | 6.008 |
P 14 | - | 4.735 | 4.883 | 5.254 | 5.758 | 5.850 |
P 13 | - | 4.623 | 4.767 | 5.129 | 5.390 | 5.458 |
P 12 | - | 4.398 | 4.536 | 4.879 | 5.090 | 5.188 |
P 11 | - | 4.174 | 4.304 | 4.629 | 4.845 | 4.943 |
P 10 | - | 3.952 | 4.073 | 4.416 | 4.581 | 4.685 |
P 9 | - | 3.771 | 3.952 | 4.073 | 4.305 | 4.403 |
P 8 ** | - | 3.490 | 3.648 | 3.849 | 4.012 | 4.240 |
P 7 ** | - | 3.305 | 3.490 | 3.776 | 3.919 | 4.066 |
P 6 | 2.820 | 2.991 | 3.162 | 3.526 | 3.619 | 3.790 |
P 5 | 2.718 | 2.951 | 3.019 | 3.133 | 3.219 | 3.420 |
- Berufserfahrung: Mit zunehmender Berufserfahrung steigen in der Regel auch die Bezüge. Denn mit den Berufsjahren erfolgt ein Aufstieg in den Stufen der Entgelttabelle.
- Individuelle Verhandlungen: In einigen Fällen sind Verhandlungen über das Gehalt möglich (z.B. Einstufung bei Einstellung).
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Fahrradleasing
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung (Betriebsrente)
- Spezielle Zulagen: z.B. Pflegezulage, Intensivzulage, Infektionszulage, Onkologie-Zulage, Psychiatriezulage
- Allgemeine TVöD-Zuschläge und -Zulagen: z.B. Nachtarbeit, Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember, Überstunden, Schichtzulage, Wechselschichtzulage
- Praxisanleiter-Zulage
- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
Entwicklungsmöglichkeiten:
- Qualifikation: Weiterbildungen und Studien (Bachelor / Master) können zu einem höheren Gehalt führen. Voraussetzung ist in der Regel, dass auch entsprechende Aufgaben übernommen werden.
- Altenpflegerinnen, die besonders schwierige Aufgaben wahrnehmen, gelangen in die Entgeltgruppe P8 TVöD.
Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 herausheben, sind gemäß Protokollerklärung Nr. 4:
- Tätigkeiten in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach den DKG-Empfehlungen zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften (siehe Protokollerklärung Nr. 6) vorgesehen ist, oder
- die Wahrnehmung einer der folgenden besonderen pflegerischen Aufgaben außerhalb von Spezialbereichen nach Buchstabe a:
- Wundmanagerin oder Wundmanager,
- Gefäßassistentin oder Gefäßassistent,
- Breast Nurse/Lactation,
- Painnurse,
- auf einer Stroke-Unit-Station,
- auf einer Intermediate-Care-Station,
- bei den Begleitenden Psychiatrischen Diensten (BPD) oder - die Tätigkeit im Case- oder Caremanagement.
- Praxisanleiterinnen in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit erhalten die Entgeltgruppe P8 TVöD.
- Altenpflegerinnen mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit sowie Altenpflegerinnen mit erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft und entsprechender Tätigkeit sind in Entgeltgruppe P9 TVöD.
- Für Pflegekräfte mit speziellen Leitungs- oder Fachaufgaben, die in der Regel über eine abgeschlossene Hochschulbildung verfügen müssen, bestehen die Entgeltgruppen 9b bis 12 TVöD.
- Führungskräfte: Leitende Beschäftigte in der Pflege (z.B. [stellvertretende] Gruppenleiterin, Teamleiterin, Stationsleiterin, Bereichsleiterin) erhalten Gehälter zwischen den Entgeltgruppen P9 und P16 TVöD bzw. den Entgeltgruppen E13 und E15 TVöD.
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