13.07.2023, 16:39
Hallo. Bin im Öffentlichen Dienst seit 25 Jahren in einer Gemeinde tätig. Vom Juni 2021 bis 12.2022 Krankheit. Eingliederung wurde mir vom Arbetgeber verweigert. Ich sollte zum Gutachten, der Termin wurde mir vom Arbeitgeber erst nach drei Monaten genannt. Laut Gutachten kann ich arbeiten. Nach dem Gutachten wurde mir die Eingliederung trotzdem verweigert. War leitender Schwimmmeister. Bin 62 Jahre. Schwimmbad ist stillgelegt worden. Umbau beginnt voraussichtlich erst 2025.
Laut Arbeitsvertrag kann ich im Betriebshof arbeiten. Auch das verweigert mir der Arbeitgeber. Zur Zeit beziehe ich Arbeitslosengeld 1.
Habe Behinderungsgrad 40./Gleichstellung.
Bin bereit zu arbeiten. Werde aber nicht zugelassen. Was steckt dahinter?
Arbeitgeber hatte Vorschlag, damit ich zum anderen Arbeitgeber in ein anderes Schwimmbad mit Entgeltgruppe 5 arbeiten gehe.
So wie ich mich auskenne, wenn ich z.Bsp. in den Betriebshof versetzt werde, dann muss die Entgeltgruppe, die ich als Schwimmmeister hatte, bestehen bleiben. Oder liege ich falsch?
Kann mich bitte jemand beraten?
Mit freundlichen Grüßen
Gast Heiko
Laut Arbeitsvertrag kann ich im Betriebshof arbeiten. Auch das verweigert mir der Arbeitgeber. Zur Zeit beziehe ich Arbeitslosengeld 1.
Habe Behinderungsgrad 40./Gleichstellung.
Bin bereit zu arbeiten. Werde aber nicht zugelassen. Was steckt dahinter?
Arbeitgeber hatte Vorschlag, damit ich zum anderen Arbeitgeber in ein anderes Schwimmbad mit Entgeltgruppe 5 arbeiten gehe.
So wie ich mich auskenne, wenn ich z.Bsp. in den Betriebshof versetzt werde, dann muss die Entgeltgruppe, die ich als Schwimmmeister hatte, bestehen bleiben. Oder liege ich falsch?
Kann mich bitte jemand beraten?
Mit freundlichen Grüßen
Gast Heiko