10.06.2015, 11:41
Ich habe da mal folgende Frage:
In unserer kleinen Stadt ist demnächst geplant, ein großes Stadtfest auszurichten. Neben einem großen Umzug sind auch verschiedene Veranstaltungen geplant.
Der Bürgermeister hat nun festgelegt, dass die gesamte Verwaltung sowie der Bauhof bis zum Fest 14 Tage Urlaubssperre "genießen" dürfen. Es gibt wohl keine Ausnahmen. Ebenso werden alle Beschäftigten der Verwaltung dazu "verpflichtet", bei den Veranstaltungen die Gäste an einem Informationsstand zu informieren, Eintrittsgelder zu kassieren oder sonstige Tätigkeiten auszuführen.
Mit dem Personalrat gab es offenbar bisher keine Abstimmungen hierzu. Dies ist auch seitens der "Obrigkeit" auch nicht gewünscht. Auch die Frage hinsichtlich Bezahlung oder Freizeitausgleich für die Arbeitszeit auf dem Fest ist nicht geklärt und wird wahrscheinlich auch nicht.
Habt ihr einen Tipp wie wir uns verhalten könnten? Wie sieht es rechtlich aus?
In unserer kleinen Stadt ist demnächst geplant, ein großes Stadtfest auszurichten. Neben einem großen Umzug sind auch verschiedene Veranstaltungen geplant.
Der Bürgermeister hat nun festgelegt, dass die gesamte Verwaltung sowie der Bauhof bis zum Fest 14 Tage Urlaubssperre "genießen" dürfen. Es gibt wohl keine Ausnahmen. Ebenso werden alle Beschäftigten der Verwaltung dazu "verpflichtet", bei den Veranstaltungen die Gäste an einem Informationsstand zu informieren, Eintrittsgelder zu kassieren oder sonstige Tätigkeiten auszuführen.
Mit dem Personalrat gab es offenbar bisher keine Abstimmungen hierzu. Dies ist auch seitens der "Obrigkeit" auch nicht gewünscht. Auch die Frage hinsichtlich Bezahlung oder Freizeitausgleich für die Arbeitszeit auf dem Fest ist nicht geklärt und wird wahrscheinlich auch nicht.
Habt ihr einen Tipp wie wir uns verhalten könnten? Wie sieht es rechtlich aus?