Einstufung Angestellte
#1

Guten Tag,

ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und vesuche gerade die Einstufung von Mitarbeitern nach TVöD zu verstehen.

Wie kann ein Mitarbeiter mit 3-jähriger it-kaufmännischer Ausbildung, mit reiner Sacharbeitertätigkeit, ohne Mitarbeiterführung und ohne spezielle Kenntnisse in die Stufe E11 eingruppiert werden, während Meister/Techniker z. T. mit Führungsaufgaben in die E08 eingestuft werden? A050

Muss man für die Stufen E9-E12 nicht einen Fachhochschulabschluss oder den ALII vorweisen?

Ich kann mir nicht erklären, wie ich anhand der Einstufungskriterien der Entgeltordnung nach BAT solch eine Stelle mit E11 vergüten kann.

Wie kann eine solche Einstufung (E11) begründet sein?

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#2

Hallo,

(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb:  Guten Tag,

ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und vesuche gerade die Einstufung von Mitarbeitern nach TVöD zu verstehen.

Dann solltest Du dir z.B. das TVÖD-Jahrbuch (Kommunen) zulegen.

Darin findest Du die Allgemeine Vergütungsordnung - zwar teilweise noch nach BAT.
E11 müsste mit BAT IV a gleichzusetzen sein.

Zitat:Wie kann ein Mitarbeiter mit 3-jähriger it-kaufmännischer Ausbildung, mit reiner Sacharbeitertätigkeit, ohne Mitarbeiterführung und ohne spezielle Kenntnisse in die Stufe E11 eingruppiert werden.während Meister/Techniker z. T. mit Führungsaufgaben in die E08 eingestuft werden? A050

Die Eingruppierung richtet sich nicht nach vergangener Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, sondern nach der Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Aber wie willst Du beurteilen können, welche speziellen Kenntnisse bei diesem Mitarbeiter für seine jetzige Tätigkeit vorliegen ?


Zitat:Muss man für die Stufen E9-E12 nicht einen Fachhochschulabschluss oder den ALII vorweisen?

Nicht unbedingt - Ausnahmen gibt es immer - und die Entscheidung dazu trifft die Behörde in Absprache mit dem Personalrat.

Zitat:Ich kann mir nicht erklären, wie ich anhand der Einstufungskriterien der Entgeltordnung nach BAT solch eine Stelle mit E11 vergüten kann."
Wie kann eine solche Einstufung (E11) begründet sein?


Siehe oben.

Gruß Merger

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#3

Hi.

Kann mich da nur anschließen.

Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuführenden Tätigkeit und nicht danach, wie andere Mitarbeiter etc. eingruppiert sind (egal ob Techniker / Meister oder ähnliches).

Die Tätigkeiten eines Technikers werden zudem nach anderen Kriterien bewertet als die, eines Mitarbeiters des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Allein dadurch kann es schon zu Unterscheidungen kommen.

Wie Merger stelle ich mir die Frage, wie du beurteilen möchtest, ob eventuell Spezialkenntnisse vorliegen, die auch angewandt werden müssen. Wenn die Eingruppierung so erfolgte, dann wird es anscheinend entsprechende Gründe geben.

Nehmen wir aber mal an, die Eingruppierung in die EG 11 wäre nicht korrekt, weil die Voraussetzung fehlt (keine Ausnahme nach Anlage 3 erfüllt), dann würde das dennoch niemanden helfen. Denn daraus kann kein anderer Ansprüche für sich selbst ableiten.

Ich kenne Kollegen, die erhalten die EG 13 und höher, haben aber weder eine Stelle die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordert, noch haben sie eins. So etwas wird es immer wieder geben.

Gruß
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#4

Moin,

(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb:  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und vesuche gerade die Einstufung von Mitarbeitern nach TVöD zu verstehen.

da fängt der Fehler an: Für das Verständnis der Eingruppierung (Einstufung ist etwas anderes) muss man auch im BAT mit seinen Anlagen suchen. Für die Eingruppierung in den meisten Fällen ist dieser (im kommunalen Bereich) mit heranzuziehen.

(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb:  Wie kann ein Mitarbeiter mit 3-jähriger it-kaufmännischer Ausbildung, mit reiner Sacharbeitertätigkeit, ohne Mitarbeiterführung und ohne spezielle Kenntnisse in die Stufe E11 eingruppiert werden, während Meister/Techniker z. T. mit Führungsaufgaben in die E08 eingestuft werden?

Diese beiden Berufsgruppen haben für die Eingruppierung jeweils eigenständige Tarifverträge in der Anlage 1a zum TVöD. Berufsgruppen mit einem hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad oder in Mangelberufen können auch höhere Eingruppierungen durchsetzen. Die Informatiker haben in ihrem Eingruppierungstarifvertrag die Einstufung ähnlich den Ingenieuren durchgesetzt und sind in den Entgeltgruppen in der Regel eine höher als der Verwaltungmitarbeiter.

(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb:  Muss man für die Stufen E9-E12 nicht einen Fachhochschulabschluss oder den ALII vorweisen?

Nein, der DV Tarifvertrag kennt auch den sonstigen Angestellten:

sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben

(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb:  Ich kann mir nicht erklären, wie ich anhand der Einstufungskriterien der Entgeltordnung nach BAT solch eine Stelle mit E11 vergüten kann.

Wie kann eine solche Einstufung (E11) begründet sein?
Das hängt vom Unterabschnitt ab, nach dem die Eingruppierung erfolgt ist. Eine Entgeltordnung gibt es im Bereich der Kommunen nur für den Sozial- und Erziehungsdienst!

Grüße
1887


Moin,

(15.04.2013, 17:31)Merger schrieb:  
Zitat:Muss man für die Stufen E9-E12 nicht einen Fachhochschulabschluss oder den ALII vorweisen?

Nicht unbedingt - Ausnahmen gibt es immer - und die Entscheidung dazu trifft die Behörde in Absprache mit dem Personalrat.

Das ist dann allerdings rechtswidrig (zumindest in Niedersachsen). Für eine außertarifliche Abweichung von Eingruppierungsmerkmalen benötigt man eine Genehmigung vom Arbeitgeberverband und zumindest in Niedersachsen auch von der Kommunalaufsicht (jedenfalls in dem hier geschilderten Fall, wenn dies grundsätzlich so gehandhabt wird).

Grüße
1887
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#5

Hallo 1887,

ich habe nicht geschrieben, dass dies grundsätzlich so gehandhabt wird.

Zumindest ist mir ein Fall bekannt, wo ein Angestellter in E11 (Programmierer) eingestuft wurde, ohne diese Tätigkeit je ausgeübt zu haben und die er auch so schnell nicht ausüben wird, da ihm dazu die erforderlichen Kenntnisse fehlen.

Gruß Merger

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#6

Wenn ich mir den ersten Post ansehe, dann glaube ich kaum, dass es hier um eine EDV-Position geht.

Vielmehr scheint jemand mit einer 3-jähriger it-kaufmännischer Ausbildung, auf einer normalen EG 11 Stelle eingesetzt zu sein (reine Sachbearbeitung, ohne Führung) , ohne jedoch die Voraussetzungen nach der Anlage 3 zu verfüllen. Ansonsten würde wohl auch die Ausnahmeregelung "ohne spezielle Kenntnisse" nicht angesprochen werden.

Wobei dann immer noch im Raum steht, woher der Threaderöffner die Gewissheit nimmt, dass es kein Spezialwissen gibt und das es auch nicht erforderlich ist. Von den anderen Ausnahmen mal abgesehen. Das mit dem Spezialwissen hat ohnehin einen gewissen Spielraum und wenn der Arbeitgeber dies sieht und es zugesteht, dann ist das so.

Zitat:Das ist dann allerdings rechtswidrig (zumindest in Niedersachsen).
Das mag sein, aber wir sind uns doch bestimmt einig, dass es so etwas immer wieder geben wird. Ich kenne keine einzige Behörde, bei der es nicht mindestens einen Fall von "sonderbaren" Eingruppierungen gibt.

Manche fallen einfach mal die Treppe rauf, ob das fair und rechtens ist sei dahingestellt.

Gruß
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#7

Hallo,
danke für eure Posts! Der IT-Kaufmann ist nicht als Programmierer eingestellt und aus der Stellenausschreibung gehen keine besonderen Anforderungen an die Stelle hervor (spezielle Softwarekenntnisse o. ä.). Vielmehr wird hier eine Stelle als Administrator Windows/Linux gesucht mit Anwenderbetreuung und leichten Programmierkenntnissen zur Wartung von Software.
Mir geht es nicht darum, eine Stelle und deren Inhaber zu denunzieren. Ich habe aber aus Sicht eines techn. Angestellten kein Verständnis dafür, dass eine IT-kaufmännische Ausbildung mit z. B. dem Studium eines Elektroingenieurs (ich bin keiner Wink, weiß aber dass dies sehr schwierig ist) gleichgesetzt wird. Wer macht sowas?! Ein Ingenieur oder Verwaltungsmann mit AL2 mit 40 Mitarbeitern, ja sogar fast einer Abteilung hat das selbe Gehalt wie ein IT-Kaufmann?! Ich persönlich finde das unfassbar und nicht tragbar. Aber das ist hier nicht an der richtigen Stelle Wink Als PR-Mitglied würde ich wohl mit Magengeschwür aus dem Dienst ausscheiden.
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#8

Hi.

Zitat:Ein Ingenieur oder Verwaltungsmann mit AL2 mit 40 Mitarbeitern, ja sogar fast einer Abteilung hat das selbe Gehalt wie ein IT-Kaufmann?!

Das kannst du so nicht vergleichen. Du musst nicht auf die Abschlüsse schauen, sondern auf die auszuführenden Tätigkeiten. Wenn diese beim IT-ler nun einmal EG 11 ergibt, dann ist das so (ob die Eingruppierung korrekt ist weil die Voraussetzung eventuell fehlt, lass ich mal außen vor. Schließlich wurde es ja anscheinend so umgesetzt, warum auch immer).

Ich gebe dir aber Recht, dass es merkwürdig ist, wenn man einen E11er als Sachbearbeiter hat und dann im Gegenzug die Führungskraft mit 40 Leuten unter sich. Aus Bewertungssicht kann das aber durchaus sein.

Nehmen wir mal an, du führst Grünkontrollen durch und wenn irgendwas nicht stimmt, dann gibst du den Mitarbeitern vor, welche Aufgaben wo und wie zu erledigen sind. Dafür stehen dir 50 Mitarbeiter zur Seite, denen du dann sagst: "Jungs und Mädels, die Hecken sind zu schneiden, die Bäume zu stutzen etc.".

Viel Personalverantwortung, aber eventuell keinen immensen Anspruch an die Tätigkeit.

Das ist jetzt sehr vereinfacht dargestellt und soll nicht zu einer Diskussion über das Beispiel ansich führen ;-)

Gruß
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#9

Hallo,

in deinen Informationen befindet sich ein ganz klarer Widerspruch!

(19.04.2013, 12:54)Gast schrieb:  danke für eure Posts! Der IT-Kaufmann ist nicht als Programmierer eingestellt und aus der Stellenausschreibung gehen keine besonderen Anforderungen an die Stelle hervor (spezielle Softwarekenntnisse o. ä.).

im obigen Abschnitt bist Du der Meinung, dass es sich um keinen Programmierer handeln kann.

Zitat:Vielmehr wird hier eine Stelle als Administrator Windows/Linux gesucht mit Anwenderbetreuung und leichten Programmierkenntnissen zur Wartung von Software.

und nun - dass Programmierkenntnisse erforderlich sind und die Software gewartet bzw. geändert werden soll.
Auch dies fällt unter die Beschreibung eines Programmierers.

Gruß




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#10

Hallo Leute,

ich bin neben meiner Tätigkeit als Personalrat auch einer dieser "EDV-Fuzzis".
Wir hatten jetzt über mehrere Monate externe Bewerter hier im Hause.
(noch unter dem "alten" Personalrat, der komplett NICHT wiedergewählt wurde)

Ganz kurz zu meiner Person:
EDV-Administrator kleine (14500EW)Kommune,
10 Ortsteile, ein externer Bauhof, drei Schulen, zwei Kindergärten, zwei 100% Töchter (GmbH).
Insgesamt etwa 100 Klients (40 hiervon extern)
Alle mit dem Rathaus vernetzt, bzw an das Rathaus angebunden.
Im Rechenzentrum ein kleines Clustersystem mit zwei Hosts und etwa 5TB SAN-Speicher
Meine Programmierkenntnisse gehen gegen Null. Was auch kein Wunder ist, weil ich ja Admin und kein Programmierer (abgesehen von SQL, aber das ist "Tagesgeschäft)bin.
Ich bin staatl. geprüfter Wirtschaftsinformatiker, Fachrichtung Systemintegration und bin jetzt von dem externen nach EG11 bewertet worden.
Grundlage: BAT Anlage 1a Teil II B IV "Angestellte in der DV-Systemtechnik"

Auch ich bin jetzt teilweise höher Eingruppiert als ein Teamleiter.
Und nun?
Eine Höhergruppierung der Anderen ist tarifrechtlich nicht möglich.
Muss ich (oder der oben genannte) nun heruntergestuft werden?
Wem nehmen wir was?
Wenn irgendwann die Elektriker oder Bautechniker knapp werden, werden die in der nächsten Entgeltordnung wohl genau so "geschossen" wie jetzt die EDV'ler....
"Angebot und Nachfrage" oder "Rare Ware ist begehrt"

Wie gesagt, es muss nicht unbedingt gerecht sein.
Wir haben hier einen älteren Sachbearbeiter (AL II) SEHR hohe Verantwortung, umfangreiches Wissen, sehr fleißig und immer ein offenes Ohr für die Kollegen. Das arme "Schwe...." (bzw die Stelle) hat man heruntergestuft aus der EG11 (gücklicherweise mit Besitzstandswahrung).

Fazit: es ist nicht immer gerecht, aber es ist rechtens.....
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