Hi.
Kann mich da nur anschließen.
Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuführenden Tätigkeit und nicht danach, wie andere Mitarbeiter etc. eingruppiert sind (egal ob Techniker / Meister oder ähnliches).
Die Tätigkeiten eines Technikers werden zudem nach anderen Kriterien bewertet als die, eines Mitarbeiters des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Allein dadurch kann es schon zu Unterscheidungen kommen.
Wie Merger stelle ich mir die Frage, wie du beurteilen möchtest, ob eventuell Spezialkenntnisse vorliegen, die auch angewandt werden müssen. Wenn die Eingruppierung so erfolgte, dann wird es anscheinend entsprechende Gründe geben.
Nehmen wir aber mal an, die Eingruppierung in die EG 11 wäre nicht korrekt, weil die Voraussetzung fehlt (keine Ausnahme nach Anlage 3 erfüllt), dann würde das dennoch niemanden helfen. Denn daraus kann kein anderer Ansprüche für sich selbst ableiten.
Ich kenne Kollegen, die erhalten die EG 13 und höher, haben aber weder eine Stelle die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordert, noch haben sie eins. So etwas wird es immer wieder geben.
Gruß
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Moin,
(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb: ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und vesuche gerade die Einstufung von Mitarbeitern nach TVöD zu verstehen.
da fängt der Fehler an: Für das Verständnis der Eingruppierung (Einstufung ist etwas anderes) muss man auch im BAT mit seinen Anlagen suchen. Für die Eingruppierung in den meisten Fällen ist dieser (im kommunalen Bereich) mit heranzuziehen.
(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb: Wie kann ein Mitarbeiter mit 3-jähriger it-kaufmännischer Ausbildung, mit reiner Sacharbeitertätigkeit, ohne Mitarbeiterführung und ohne spezielle Kenntnisse in die Stufe E11 eingruppiert werden, während Meister/Techniker z. T. mit Führungsaufgaben in die E08 eingestuft werden?
Diese beiden Berufsgruppen haben für die Eingruppierung jeweils eigenständige Tarifverträge in der Anlage 1a zum TVöD. Berufsgruppen mit einem hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad oder in Mangelberufen können auch höhere Eingruppierungen durchsetzen. Die Informatiker haben in ihrem Eingruppierungstarifvertrag die Einstufung ähnlich den Ingenieuren durchgesetzt und sind in den Entgeltgruppen in der Regel eine höher als der Verwaltungmitarbeiter.
(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb: Muss man für die Stufen E9-E12 nicht einen Fachhochschulabschluss oder den ALII vorweisen?
Nein, der DV Tarifvertrag kennt auch den sonstigen Angestellten:
sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
(15.04.2013, 14:58)Gast schrieb: Ich kann mir nicht erklären, wie ich anhand der Einstufungskriterien der Entgeltordnung nach BAT solch eine Stelle mit E11 vergüten kann.
Wie kann eine solche Einstufung (E11) begründet sein?
Das hängt vom Unterabschnitt ab, nach dem die Eingruppierung erfolgt ist. Eine Entgeltordnung gibt es im Bereich der Kommunen nur für den Sozial- und Erziehungsdienst!
Grüße
1887
Moin,
(15.04.2013, 17:31)Merger schrieb: Zitat:Muss man für die Stufen E9-E12 nicht einen Fachhochschulabschluss oder den ALII vorweisen?
Nicht unbedingt - Ausnahmen gibt es immer - und die Entscheidung dazu trifft die Behörde in Absprache mit dem Personalrat.
Das ist dann allerdings rechtswidrig (zumindest in Niedersachsen). Für eine außertarifliche Abweichung von Eingruppierungsmerkmalen benötigt man eine Genehmigung vom Arbeitgeberverband und zumindest in Niedersachsen auch von der Kommunalaufsicht (jedenfalls in dem hier geschilderten Fall, wenn dies grundsätzlich so gehandhabt wird).
Grüße
1887
Hallo 1887,
ich habe nicht geschrieben, dass dies grundsätzlich so gehandhabt wird.
Zumindest ist mir ein Fall bekannt, wo ein Angestellter in E11 (Programmierer) eingestuft wurde, ohne diese Tätigkeit je ausgeübt zu haben und die er auch so schnell nicht ausüben wird, da ihm dazu die erforderlichen Kenntnisse fehlen.
Gruß Merger
Hallo Leute,
ich bin neben meiner Tätigkeit als Personalrat auch einer dieser "EDV-Fuzzis".
Wir hatten jetzt über mehrere Monate externe Bewerter hier im Hause.
(noch unter dem "alten" Personalrat, der komplett NICHT wiedergewählt wurde)
Ganz kurz zu meiner Person:
EDV-Administrator kleine (14500EW)Kommune,
10 Ortsteile, ein externer Bauhof, drei Schulen, zwei Kindergärten, zwei 100% Töchter (GmbH).
Insgesamt etwa 100 Klients (40 hiervon extern)
Alle mit dem Rathaus vernetzt, bzw an das Rathaus angebunden.
Im Rechenzentrum ein kleines Clustersystem mit zwei Hosts und etwa 5TB SAN-Speicher
Meine Programmierkenntnisse gehen gegen Null. Was auch kein Wunder ist, weil ich ja Admin und kein Programmierer (abgesehen von SQL, aber das ist "Tagesgeschäft)bin.
Ich bin staatl. geprüfter Wirtschaftsinformatiker, Fachrichtung Systemintegration und bin jetzt von dem externen nach EG11 bewertet worden.
Grundlage: BAT Anlage 1a Teil II B IV "Angestellte in der DV-Systemtechnik"
Auch ich bin jetzt teilweise höher Eingruppiert als ein Teamleiter.
Und nun?
Eine Höhergruppierung der Anderen ist tarifrechtlich nicht möglich.
Muss ich (oder der oben genannte) nun heruntergestuft werden?
Wem nehmen wir was?
Wenn irgendwann die Elektriker oder Bautechniker knapp werden, werden die in der nächsten Entgeltordnung wohl genau so "geschossen" wie jetzt die EDV'ler....
"Angebot und Nachfrage" oder "Rare Ware ist begehrt"
Wie gesagt, es muss nicht unbedingt gerecht sein.
Wir haben hier einen älteren Sachbearbeiter (AL II) SEHR hohe Verantwortung, umfangreiches Wissen, sehr fleißig und immer ein offenes Ohr für die Kollegen. Das arme "Schwe...." (bzw die Stelle) hat man heruntergestuft aus der EG11 (gücklicherweise mit Besitzstandswahrung).
Fazit: es ist nicht immer gerecht, aber es ist rechtens.....