Gehalt bei höherwertiger Arbeit
#1

Ich bin seit 12 Jahren als gelernte Kraft auf dem Bauhof tätig, derzeit in 5/5 eingestuft und soll zukünftig höherwertige Arbeit im Büro machen: MS Office Exel, Baumkataster, Einteilung der Arbeiter. Was hab ich für einen Gehaltsanspruch?
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#2

Aus dem Geschilderten lässt sich nicht erkennen, ob Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe vorliegen. Die übertragenen Tätigkeiten müssen bewertet werden. Dafür müssen Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen gebildet werden.
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