Ladung konstituierende Sitzung
#1

Einen wunderschönen guten Morgen an Alle!

Ich habe eine Frage zur konstituierende Sitzung, bzw. viel mehr zu der Ladung und der Möglichkeit der Anfechtung der in der konstituierenden Sitzung getroffenen Wahl zum Personalratsvorsitz.

Ich wurde vergangene Woche erstmalig in den Personalrat gewählt. Habe auch gleichzeitig die zweitmeisten Stimmen erhalten. Nun hat einen Tag nach der Personalratswahl meine Elternzeit begonnen, so dass ich die Ladung zur konstituierenden Sitzung per Einschreiben erhielt. Die Ladung kam jedoch erst nach der Sitzung bei mir an. Dem entsprechend wurde ich nicht zur Wahl gestellt für den Personalratsvorsitz und es wurde jetzt der alte Vorsitz wiedergewählt, obwohl dieser nur an 5. Stelle des Wahlergebnisses stand (alle Anderen verzichteten auf den Vorsitz).

Daher meine Frage in die Runde, ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe mich gegen die Ladung und oder den Beschluss zur Wahl des Personalratsvorsitz zu währen???


Ganz vielen Dank vorab.

Liebe Grüße
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#2

Glückwunsch zur gewonnenen Wahl zunächst. Das ist ein ziemlich leidiges Thema, aber daran wirst Du nichts ändern können. Es sieht so aus, als ob die ganze Corona gegen Dich steht, weshalb auch die Wahl nicht anders gelaufen wäre in Deinem Beisein. So etwas ähnliches erlebten wir auch schon. Im Grunde wurde der alte PR-Vorsitzende bei der Wahl abgestraft ohne Ende und hatte gerade noch Glück, überhaupt ein Mandat zu kriegen. Die Freude war groß und alle hofften, dies führe letztlich zu einer Änderung in der Besetzung des Vorsitzenden. Leider änderte sich aber nichts, weil der Schnapprat keinen Arsch in der Hose hatte und niemand mit Stimmenmajorität kandidierte. So kam, was kommen mußte, der alte PR-Vorsitzende wurde auf den Schild gestellt und "einstimmig" wieder gewählt. Ein Schlag ins Gesicht für die ganze Belegschaft. Eine solche Vertretung kann man sich schenken. Du wirst Dich damit abfinden müssen. Die Wahl ist letztlich auch ein Beschluß und wenn der mit Mehrheit gefasst worden ist, kannst Du den Vorsitzenden nicht mehr absägen. Selbst wenn es zu einer Wiederholung kommen würde, würde dies keine Änderung zu Deinen Gunsten zur Folge haben. Viel Spaß und irre viel Nervenstärke für die zukünftige Arbeit in diesem Gremium. Meister Yoda
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#3

Ob ein Ladungsfehler vorlag kann man auf der Basis der Informationen nicht beurteilen. Dabei spielt ggf. auch eine Rolle ob du den Wahlvorstand über deine Erreichbarkeit und dem Wunsch trotz Elternzeit an der Sitzung teilzunehmen unterrichtet hast. Daneben kann es auch eine Rolle spielen wann die Einladung abgesendet wurde. Auch spielt das anzuwendende Landespersonalvertretungsgesetz und die ggf. Dauer der Elternezit eine Rolle.

Unabhängig von der Frage möglicher Verstöße stellt sich auch die Frage ob es lohnt da aktiv zu werden. Wenn du eine Mehrheit hast kannst du auch später noch den Vorsitz übernehmen. Wenn nicht ist es sowieso egal.

Auch sollte man sich überlegen ob man als Neuling im Personalrat wirklich der geeignete Vorsitz ist.
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#4

(21.05.2018, 15:17)Gast schrieb:  Ob ein Ladungsfehler vorlag kann man auf der Basis der Informationen nicht beurteilen. Dabei spielt ggf. auch eine Rolle ob du den Wahlvorstand über deine Erreichbarkeit und dem Wunsch trotz Elternzeit an der Sitzung teilzunehmen unterrichtet hast. Daneben kann es auch eine Rolle spielen wann die Einladung abgesendet wurde. Auch spielt das anzuwendende Landespersonalvertretungsgesetz und die ggf. Dauer der Elternezit eine Rolle.

Unabhängig von der Frage möglicher Verstöße stellt sich auch die Frage ob es lohnt da aktiv zu werden. Wenn du eine Mehrheit hast kannst du auch später noch den Vorsitz übernehmen. Wenn nicht ist es sowieso egal.

Auch sollte man sich überlegen ob man als Neuling im Personalrat wirklich der geeignete Vorsitz ist.
014 014 , es gibt genügend "alte erfahrene Mitarbeite" die lange, lange im Personalrat tätig waren oder sind, die auch nicht wirklich geeignet sind den Vorsitz zu übernehmen!!
LG
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