14.10.2024, 15:01
Liebe Leser,
ab "wann" bedarf es einer Stellvertretenden Leitung in einer Kita? Ab "wann" muss diese bezahlt werden?
Kurze Erklärung:
Wir sind eine kommunale Einrichtung mit 5 Gruppen (3 Kiga + 2 Krippe). Haben Platz für 87 Kinder und sind auch so gut wie voll. Natürlich gilt für uns TVÖD-SUE.
Momentan haben wir intern in der Einrichtung eine Stellvertretung benannt. In keiner der Kitas der Kommune gibt es eine offizielle Stellvertretung.
Nach letztem Jahr hat die Leitung gemerkt, dass in der Einrichtung doch noch einiges im Argen liegt bzw. aufgearbeitet werden muss und die Leitung das neben dem Tagesgeschäft gar nicht alles abarbeiten kann. Deshalb ist der Stellvertretung von der Leitung einfach 20% abgegeben worden (Leitung vertritt diese dann in der Gruppe), so dass diese sich auch gut um manche Dinge kümmern kann. Jetzt möchte die Stellvertretung aber ebenfalls für ihren Job bezahlt werden und natürlich auch die Anerkennung die ihr zusteht. Da sie einen höheren Arbeitsaufwand und mehr Verantwortung hat, kann ich das nur verstehen. Der Träger (Kommune) sperrt sich aber überhaupt, offizielle Stellvertretungen zu benennen oder zu akzeptieren. Wir fragen uns jetzt natürlich alle, was ist Gesetzesgrundlage und was muss oder soll der Träger tun? Wie ist das alles geregelt, wenn überhaupt? Über Antworten und belegte Quellenangaben freuen wir uns sehr.
mfg
ab "wann" bedarf es einer Stellvertretenden Leitung in einer Kita? Ab "wann" muss diese bezahlt werden?
Kurze Erklärung:
Wir sind eine kommunale Einrichtung mit 5 Gruppen (3 Kiga + 2 Krippe). Haben Platz für 87 Kinder und sind auch so gut wie voll. Natürlich gilt für uns TVÖD-SUE.
Momentan haben wir intern in der Einrichtung eine Stellvertretung benannt. In keiner der Kitas der Kommune gibt es eine offizielle Stellvertretung.
Nach letztem Jahr hat die Leitung gemerkt, dass in der Einrichtung doch noch einiges im Argen liegt bzw. aufgearbeitet werden muss und die Leitung das neben dem Tagesgeschäft gar nicht alles abarbeiten kann. Deshalb ist der Stellvertretung von der Leitung einfach 20% abgegeben worden (Leitung vertritt diese dann in der Gruppe), so dass diese sich auch gut um manche Dinge kümmern kann. Jetzt möchte die Stellvertretung aber ebenfalls für ihren Job bezahlt werden und natürlich auch die Anerkennung die ihr zusteht. Da sie einen höheren Arbeitsaufwand und mehr Verantwortung hat, kann ich das nur verstehen. Der Träger (Kommune) sperrt sich aber überhaupt, offizielle Stellvertretungen zu benennen oder zu akzeptieren. Wir fragen uns jetzt natürlich alle, was ist Gesetzesgrundlage und was muss oder soll der Träger tun? Wie ist das alles geregelt, wenn überhaupt? Über Antworten und belegte Quellenangaben freuen wir uns sehr.
mfg