Stellvertretende Leitung
#1

Liebe Leser,
ab "wann" bedarf es einer Stellvertretenden Leitung in einer Kita? Ab "wann" muss diese bezahlt werden? 

Kurze Erklärung:
Wir sind eine kommunale Einrichtung mit 5 Gruppen (3 Kiga + 2 Krippe). Haben Platz für 87 Kinder und sind auch so gut wie voll. Natürlich gilt für uns TVÖD-SUE.

Momentan haben wir intern in der Einrichtung eine Stellvertretung benannt. In keiner der Kitas der Kommune gibt es eine offizielle Stellvertretung.
Nach letztem Jahr hat die Leitung gemerkt, dass in der Einrichtung doch noch einiges im Argen liegt bzw. aufgearbeitet werden muss und die Leitung das neben dem Tagesgeschäft gar nicht alles abarbeiten kann. Deshalb ist der Stellvertretung von der Leitung einfach 20% abgegeben worden (Leitung vertritt diese dann in der Gruppe), so dass diese sich auch gut um manche Dinge kümmern kann. Jetzt möchte die Stellvertretung aber ebenfalls für ihren Job bezahlt werden und natürlich auch die Anerkennung die ihr zusteht. Da sie einen höheren Arbeitsaufwand und mehr Verantwortung hat, kann ich das nur verstehen. Der Träger (Kommune) sperrt sich aber überhaupt, offizielle Stellvertretungen zu benennen oder zu akzeptieren. Wir fragen uns jetzt natürlich alle, was ist Gesetzesgrundlage und was muss oder soll der Träger tun? Wie ist das alles geregelt, wenn überhaupt? Über Antworten und belegte Quellenangaben freuen wir uns sehr.
mfg
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#2

"ab "wann" bedarf es einer Stellvertretenden Leitung in einer Kita? "
Wenn die Leitung absehbar mal nicht da ist. Wenn es also möglich ist, dass diese krank wird oder Urlaub nimmt.

"Ab "wann" muss diese bezahlt werden? "
Wenn die Vertretung entsprechend große Zeitanteile sind oder wenn die Vertretung "durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen / Vertreter von Leiterinnen / Leitern" benannt sind. Wenn es keine solche ausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung gibt besteht kein Anspruch. Dann sollte man aber auch nicht entsprechende Aufgaben als ständige Vertretung übernehmen. Dann wäre lediglich Abwesenheitsvertretung zu leisten. Diese schlägt wegen der eher geringen Zeitanteile nicht auf die Eingruppierung durch. Ob es organisatorisch sinnvoll ist, es so zu machen, steht auf einem anderen Blatt.

In welcher Rolle fragst du denn?
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#3

Hallo, ich bin Mitarbeiterin der Kita. Hast du Quellen für deine Aussagen? Ich habe gehört, dass ab 3 Gruppen mit einer Ganztagsgruppe, eine Benennung erfolgen soll (Soll=Muss in der Verwaltung). Ebenso ist es wohl im Tarifvertrag geregelt S.144 (Protokollerklärung Nr.4 zu ständigen Vertreterinnen von Leitungen) sowie auf S.139 (EG S13). 
Ich suche aber momentan noch nach Schlupflöchern um diese möglichst zu schließen.
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#4

Aus der Regelung in der Protokollerklärung lassen sich keine individuellen Rechte ableiten. Soweit der Betreiber der Kita tarifgebunden ist (also Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband) können Personalrat- ggf. Betriebsrat darauf drängen. Aber die Möglichkeiten der Durchsetzung sind begrenzt. Letztlich ist die Regelung recht zahnlos. Das wäre sie aber auch wenn es eine "muss"-Vorschrift wäre. Durch das soll hat der Arbeitgeber aber die Möglichkeit auch weitere Gründe anzuführen, weshalb er darauf verzichtet.

Die Regelung zur S13 enthält keinerlei weitergehenden Vorgaben. Sie beschreibt nur wie man eingruppiert wäre, wenn man durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung benannt wäre.
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#5

Hmmm...., das bedeutet vom Prinzip, das die Protokollerklärungen rechtlich nicht bindend sind? 
Theoretisch könnte über den Betriebsrat notfalls geklagt werden mit wohl wenig Erfolg?

Sie scheinen sich ja relativ gut mit dem Thema auszukennen.
Danke für die Hilfe.
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