Wie Resturlaub nehmen?
#3

Da du die Frage im Thema "Beamte" gestellt hast, bist du sicher Beamter.

Da du den Begriff "Wiedereingliederung" eigentlich als "Arbeitsaufnahme nach Krankheit" verstanden haben willst, bist du in der Planung des Urlaubs (fast) frei. Ob es ein BEM bei euch gibt oder nicht ist urlaubsrechtlich irrelevant.

Da du sicher in keinem Urlaubsplan stehst, geht aber erst mal der geplante Urlaub deines Vertreters vor. Dein Chef kann höchstens eine Urlaubssperre verfügen, jedoch keinen Urlaub anordnen. Gleichwohl hat der Dienstherr aus Fürsorgegründen darauf zu achten, dass der Beamte mindestens den Mindesturlaub auch tatsächlich nimmt.

Im Normalfall sind max. 30 Tage Resturlaub + 30 Urlaubstage möglich, außer du hast Urlaub zur Kinderbetreuung angespart (dann kann man locker auf mehr als 100 oder ggf. 200 Tage Urlaub kommen) oder du warst über 12 Monate ununterbrochen krankgeschrieben.

In jeden Fall solltest du 30 Tage Urlaub (das wäre automatisch der Resturlaub) nehmen damit sie nicht verfallen und ggf. die 30 Tage Urlaub ins nächste Jahr schieben um dann 2016 wieder 60 Tage zu haben.

Ob jemand Weihnachten arbeiten muss oder nicht, richtet sich nach dienstlichen Belangen und dem Urlaubsplan. Der Urlaubsplan ist gleichzeitig die Anspruchsgrundlage um Urlaub zu bestimmten Zeiten genehmigt zu bekommen. Hatten sich alle anderen in den Urlaubsplan zu Weihnachten eingetragen und du nicht (egal ob du es wegen Krankheit nicht konntest), dann ist die Sache doch klar.
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Wie Resturlaub nehmen? - von Gast - 24.08.2015, 14:58
RE: Wie Resturlaub nehmen? - von Gast - 26.08.2015, 13:51
RE: Wie Resturlaub nehmen? - von Gast - 27.08.2015, 22:12



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