Beteiligung Personalrat
#1

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Habe den Personarat bei der Maßnahme Versetzung in den Ruhestand beteiligt. Es geht um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfall. Beim Erlass zur Versetzung in den Ruhestand, wird darin mitgeteilt, dass der PR umfassend und rechtzeitig über die Maßnahme informeirt wurde. Der Personalrat hat sich jedoch nicht geäußert. Ich habe ihn aber ausdrücklich beteiligt. Liegt hier ein fehlerhaftes Handeln gegenüber dem Bediensteten vor? Was kann man tun?
Zwecks Klärung dieser Sache, habe ich versucht den Vorsitzenden zu sprechen. Meldet sich nicht, obwohl mehrfach auf den AB aufgesprochen, schlechtes Gewissen?
Welche Möglichkeiten habe ich nun ggf. gegenüber dem PR. In 5 Tagen wird der Erlass rechtskräftig.


dienstunfall
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#2

Servus!

Wenn der Personalrat beteiligt wird und dieser in der Mitbestimmung
ist, muss er nicht reagieren. Reagiert er innerhalb von 14 Tagen nicht,
gilt dies formell als Zustimmung. Ende Icon_wink

Aber so als ungeschriebenes Gesetz kenne ich dies so, dass der PR
zwar nicht dagegen stimmt, dies aber als Enthaltung oder Missbilligung
ohne formellen Widerspruch zu sehen ist.

Mal ne doofe Frage dazu:
Woraus würdet ihr zweifelsfrei die Mitbestimmung in diesem Fall ableiten?

Grüße
Marcus
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#3

Hallo

Also ich glaube, dass wir hier nicht helfen, dem PR eine "reinzuwürgen"! Der PR Vorsitzende wird schon seine Gründe haben warum er mit ihnen nicht in Kontakt tritt. Ich bin aber fest der Überzeugung, dass der PR sich schon melden würde, wenn etwas nicht iO. wäre. Aber auch sie haben die Möglichkeit, sich bei der obersten Dienstbehörde bzw. mittels PersVG wissend zu stellen.

MfG SB

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#4

hallo,
man muss marcus recht geben: eine mitbestimmung ist (nach lpvg b-w) nicht gegeben. mitwirkung ja. mit der zustellung einer anfrage beginnen fristen zu laufen. dies weiss der prv sicher auch. ... wenn rum dann rum. grundsätzlich finde ich es schade, wenn ein personaler den pr beteiligt, sich dieser aber nicht meldet. kommunikation scheint aber bei vielen problemen hier in allen foren das zentrale problem zwischen dienststelle und pr zu sein.
grüße pumukel
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#5

(18.11.2011, 21:58)Talax schrieb:  Mal ne doofe Frage dazu:
Woraus würdet ihr zweifelsfrei die Mitbestimmung in diesem Fall ableiten?

Dazu hier etwas mehr:

Zitat des § 84 SGB IX:
Zitat:§ 84 Prävention
(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
(3) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.

Klartext: Es ist aufgrund dessen quasi ZWINGEND der PR ein zu schalten.

Die entsprechenden Landes- bzw. Bundes- Personalvertretungsgesetze regeln den Rest.

Grüße
Marcus


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#6

Hallo

Wo ließt du hier (SGB 9) eine zwingende Beteiligung der PR heraus. Hier wird nur von der Schwerbehindertenvertretung gesprochen.

Gemäß BundesPersVG §78 Abs. 1 Pkt. 5 besteht für diesen Fall der Tatbestand der MITWIRKUNG. Hier sollte der Abs. 2 aber nicht außer Acht gelassen werden.

Zitat:§ 78
(1) Der Personalrat wirkt mit bei

1.
Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu beteiligen sind,
2.
Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen,
3.
Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten,
4.
Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf, wenn sie die Entlassung nicht selbst beantragt haben,
5.
vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 gilt für die Mitwirkung des Personalrates § 77 Abs. 1 Satz 2 entsprechend. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 wird der Personalrat nur auf Antrag des Beschäftigten beteiligt; in diesen Fällen ist der Beschäftigte von der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig vorher in Kenntnis zu setzen. Der Personalrat kann bei der Mitwirkung nach Absatz 1 Nr. 3 Einwendungen auf die in § 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Gründe stützen.
(3) Vor der Weiterleitung von Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag ist der Personalrat anzuhören. Gibt der Personalrat einer nachgeordneten Dienststelle zu den Personalanforderungen eine Stellungnahme ab, so ist diese mit den Personalanforderungen der übergeordneten Dienststelle vorzulegen. Das gilt entsprechend für die Personalplanung.
(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Diensträumen.
(5) Vor grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen ist der Personalrat anzuhören.

MfG aus Berlin
SB
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#7

Es geht im den "fett" markierten Satz:
Zitat:Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)

Nochmal:
... klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung
im Sinne des § 93...

§93 meint alle Interessenvertretungen, der PR ist dort auch aufgeführt!

Schwerbehindertenvertretung (nächster Satzteil):
...bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung...

Somit ist der PR voll mit im Boot und tut gut daran, im Falle
eines Falles sich mit der Schwerbehindertenvertretung ab zu
stimmen.

Ich hoffe es ist nun deutlicher geworden.

Grüße
Marcus




Nachtrag:
Das klassische BEM eben
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#8

014
... aber es heißt auch "... mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person..."
Wir haben in unserer Dienstvereinbarung mit aufgenommen, dass wir von der Personalstelle über die Maßnahmen informiert werden, dass der Betroffene über die Beteiligung und Unterstützung durch den PR informiert wird. Je nach Wunsch des Betroffenen sind wir dabei oder auch nicht. Das sollte ja auch in der Hand des MA liegen. Ebenso, wer vom PR dabei sein soll.
Gruß Pumukel
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#9

Da habe ich jedoch keine Zahnschmerzen mit:
Wer nicht vertreten werden will, der hat schon. Icon_wink
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#10

Hallo Talax

Im Bezug auf das SGB IX hast du Recht. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. OK, aber stänkern muss ich trotzdem. Hier wird doch von Versetzung in den Ruhestand gesprochen, und nicht um Prävention/resultierend BEM. Und da ist der PR mittels Mitwirkung im Boot.

Bei uns wird wie von euch beschrieben auch verfahren. Haben eine R(ahmen)DV darüber. Obwohl der konkrete Tatbestand der Versetzung in den Ruhestand bei uns nicht vorkommt.

MfG SB
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#11

Bis auf wenige Ausnahmen (Grüüübel hmm welche?) setzt die Versetzung in den Ruhestand eine Erkrankung voraus, welche eine BEM benötigt.

Aber ehrlich gesagt hab ich deinen Einspruch nicht verstanden.


Ach ja: Du stänkerst nicht. Icon_mrgreen


Grüße
Marcus
Nachtrag:
Dein §78 ist aus Berlin nehme ich an. Interessant
finde ich, dass in Berlin Disziplinarmaßnahmen der
Beteiligung unterliegen. In Hessen nicht...
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#12

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Hilfe und Antworten. Bezüglich § 93 SGB, hätte ich folgende Frage: Klärung zwischen Dienststellenleitung und Interessenvertretungen erfolgt vermutlich aus dem Schriftweg über die Massnahme ( Versetzung in den Ruhestand ) die durchgeführt werden soll?
Die Schwerbehindertenvertretung hat auch ihre Stellungnahme abgegeben. Dass der PR von mir beteiligt wurde, war diesem bekannt. Auf die Massnahme hat der PR keinerlei Reaktion gezeigt. Seit Wochen versuche ich den Vorsitzenden zu erreichen. Negativ. Bat mehrfach um Rückruf. Negativ. Wollte im Gespräch klären, warum man nichts gemacht hat, obwohl ich Sie ausdrücklich beauftragt habe.
Das alleine zeigt mir welches schlechte Gewissen, man vielleicht dort hat.
Rechtsanwalt hat jetzt Akteneinsicht beantragt, um die ganze Sache zu überprüfen.
Für mich hat der PR seine Pflichten verletzt.

dienstunfall
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#13

Ich schrieb am Anfang schon mal:
Der PR stimmt durch seine nicht Reaktion zu.
Es ist nur im moralischen Sinne fragwürdig, rechtlich
ist das absolut OK....

Gehe einfach davon aus, der PR ist einverstanden Icon_wink


Aber sag mal: Kommuniziert ihr nicht regelmäßig mit dem Personalrat?
Hmmm?



Grüße
Marcus
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#14

Hallo Marcus,

danke für deine Info. Ich bin seit 2010 zuhause, wegen Dienstunfall. Ende August wurde das Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand eröffnet. Die Schwerbehindertenvertretung hat bei mir angerufen und nachgefragt welche Probleme es gibt usw. Dementsprechend wurde auch die Stellungsnahme verfasst. Der PR hat sich zu keiner Zeit gemeldet. Ich versuche seit Wochen ( Telefonate, emails ) mit dem Vorsitzenden ein Gespräch zu führen. Keine Reaktion. Nur soviel zur Kommunikation. Bin seit 01.11.2011 im Ruhestand, RA hat Widerspruch eingelegt. Vom Hauptpersonalrat kam jetzt die Rückmeldung, keine Zuständigkeit - nur für aktive Bedienstete, Ich soll mich an die Gewerkschaft melden. Da hat man keine Worte mehr, auch wenn das auch alles so in Ordnung ist.
Man ist letztendlich auf sich alleine gestellt und kann immer nur mit Hilfe eines Anwalts seine Angelegenheiten regeln. Traurig aber wahr. 30 Jahre den Kopf hingehalten, bei Schlägereien, Suicide und vieles mehr. In der jetzigen Situation bekommt man erst mit, dass man von keiner Seite Hilfe zu erwarten hat. Aber das geht nicht nur mir so, ich denke das trifft auf viele zu, typisch öffentlicher Dienst.
Das Schlimmste an allem ist, dass man nicht so einfach sein Recht bekommt, sondern dies in den meisten Fällen einklagen muss. Es ist nicht genug, dass man verletzt bzw. dienstunfähig, aufgrund eines Dienstunfalls wurde, und jetzt um alles kämpfen muss. Dies hat wiederum psychische Folgen, was vielleicht dazu führt, wenn man nicht mehr kann, dass man aufgibt.
Ich kann nur soviel sagen, dass ich mittlerweile sehr viel dazu gelernt habe. Würde ich mich nicht selber mit der ganzen Materie beschäftigen, hätte ich trotz Anwalt, nicht das erreicht, wo ich jetzt stehe.
Ich denke es geht vielen so wie mir, deshalb sollten zumindest diese Personen zusammen stehen und sich gegenseitig helfen.

Ich bin leider vom Thema abgekommen, musste dies aber mal loswerden. Vielleicht gibt es hier im Forum ein eigenes Thema mit dieser Problematik zu eröffnen.

dienstunfall
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#15

Also jetzt habe ich erst einmal verstanden, um was es sich hier dreht. „Dienstunfall“ ist der Kollege, der in den Ruhestand versetzt werden sollte. Das war aus dem Anfrageschreiben so nicht zu erkennen, da hier Begriffe verwendet wurden, die im offiziellen Sprachgebrauch Dst. <> PR. gebraucht werden. Deshalb mein Beitrag vom 23.11.2011, 18:57 Uhr, im dem ich „Dienstunfall“ indirekt bezichtigte, ein Vertreter der Dst. zu sein. Habe mich da vom Passus der „ich habe den PR beteiligt“ leiten lassen. Ein Fehler.

Nun sehe ich den Sachverhalt etwas anders. Ich halte die Nichtreaktion des PR-V für falsch. Rein formell ist es wie „Talax“ schon geschrieben hat, eine Zustimmung durch Fristablauf bzw. Fristverstreichung. Was ich nicht verstehe ist, warum hast du (DU) nur versucht den Vorsitzenden zu erreichen. Es muss doch noch andere Mitglieder des PRs geben, die dir Unterstützung hätten geben können. Es sei denn, der gesamte PR war sich einig hier nichts zu unternehmen. Aus welchen Gründen auch immer. Formell gesehen aber korrekt. Der Weg es durch einen Juristen überprüfen zu lassen ist immer der richtige Weg. Auch dass es keine für dich zumutbare Tätigkeit gegeben hätte, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Sei es wie es sei. Ich wünsch dir viel Glück. Halt uns auf dem Laufenden.

MfG SB

an Talax: PS.: Der Auszug den ich angebracht habe, war aus dem Bundes PersVG. In Berlin gibt es diesen Passus auch nicht. Auch haben wir bei uns keine Beamten, somit kommt die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei uns nicht vor. Trotzdem interessiert es mich.
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