Inflationsausgleichsprämie Krankengeld
#31

Das Schreiben nannte sich zwar Kündigung, aber es läuft daraus hinaus den aktuellen Vertrag auslaufen zu lassen.
Damit muss ich leben, das lässt sich auch nicht ändern. Aber das mit der Einmalzahlung sollte ich unbedingt prüfen lassen.
Gerade jetzt zählt jeder Euro.
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#32

Siehe Beitrag #4 zu den Erwägungen ob Anspruch besteht oder nicht:
https://www.kommunalforum.de/showthread.php?tid=17926

Die Formulierung mit der Kündigung könnte eventuell darauf hindeuten, dass sich der Arbeitgeber Sorgen über die Wirksamkeit der Befristung macht. Dann könnte es lohnen, sich damit zu befassen und Kontakt zum Personalrat zu suchen. Vielleicht ist es aber auch einfach nur Unfähigkeit.
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#33

Ich bin seit Januar krank geschrieben. Meine Kollegen bekommen auch die Inflationsptämie. Ich nicht, mit der Begründung da ich ja keinen Lohn bekomme.
Ist das nicht ne Frechheit. Als wenn ich nicht auch einkaufen gehen müsste. Oder ist man während man krank ist, nicht von der Inflation betroffen??
Da arbeitet man 17 Jahre für die Firma und zum Schluss gibt's Arschtritt 😱
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#34

Sofern Sie Anspruch auf Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber haben, haben Sie auch Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung!
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#35

Hallo ich bin ebenfalls im öffentlichem dienst tätig bin seit august 22 krank hatte in der zeit leider 2 op' und war ab februar 23 mit einer eingliederungmaßnahme für 5 wochen geplant hatte dann 1 woche normal gearbeitet und landete wieder im krankenhaus mit einer not op ... die anteilige einmal zahlung habe ich bekommen und dann soll ja bis februar 24 monatlich die restliche inflationsprämie steuerfrei gezahlt werden ich hatte nun meine 2. Eingliederungsmaßnahme die 6 wochen gehen sollte dann nach der 5. Woche wieder im kh geöandet und bin nach wie vor immer noch im krankengeld .

Wie ist das jetzt mit der inflationsprämie da mein arbeitgeber ja die erste anteilige prämie gezahlt hat da ich im besagten zeitfenster arbeiten war um diese prämie zu erhalten ist er nun verpflichtet weiterhin diese prämie zu zahlen oder steht sie mir nun nicht mehr zu ?
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#36

Hallo ich bin ebenfalls im öffentlichem Dienst tätig bin seit August 22 krank hatte in der Zeit leider 2 op' und war ab Februar 23 mit einer Eingliederungsmaßnahme für 5 Wochen geplant hatte dann 1 Woche normal gearbeitet und landete wieder im Krankenhaus mit einer not op ... die anteilige einmal Zahlung habe ich bekommen und dann soll ja bis februar 24 monatlich die restliche Inflationsprämie steuerfrei gezahlt werden. Ich hatte nun meine 2. Eingliederungsmaßnahme, die 6 Wochen gehen sollte, dann nach der 5. Woche wieder im kh gelandet und bin nach wie vor immer noch im Krankengeld.

Wie ist das jetzt mit der Inflationsprämie, da mein Arbeitgeber ja die erste anteilige Prämie gezahlt hat, da ich im besagten Zeitfenster arbeiten war, um diese Prämie zu erhalten. Ist er nun verpflichtet weiterhin diese Prämie zu zahlen oder steht sie mir nun nicht mehr zu ?
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#37

Das können Sie hier nachlesen:

https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
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#38

(30.06.2023, 12:49)Gast und wie sieht es aus wenn ich eine Wiedereingliederung mache schrieb:  
(28.06.2023, 15:58)Gast schrieb:  Kein Inflationsausgleich, weil Krankengeldbezug?
Ich dachte gestern mich trifft der Schlag. Ich selbst bin seit 10 Jahren im ÖD, seit März letzten Jahres aufgrund einer Ansammlung von Erkrankungen dienstlich außer Gefecht gewesen. Jetzt zurück in den Arbeitsalltag über das „Hamburger Modell“. Nach Rücksprache mit meinen PersAmt wurde mir mitgeteilt, das mir eine Auszahlung des Inflationsausgleich nicht zusteht, da ich mich im  Krankengeldbezug befinde und somit rausfallen würde. Nachdem ich mir die einzelnen Passagen des TV nochmals zur Gemüte geführt habe, bin ich der Auffassung, dass der TV diskriminierend ist und plane das ganze nochmals juristisch prüfen zu lassen, um im Zweifelsfall Klage wegen Diskriminierung von bestimmten Personengruppen (nicht ausgesteuerten Krankengeldempfängern, sowie MA in Wiedereingliederung nach langer Krankheit) einzureichen. Oder ist zufälligerweise schon eine eventuelle Klage bekannt? MA im Krankengeld sind genauso von der Inflation betroffen wie Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Azubis und Studis. Sie sind aus meiner Sicht nicht schlechter zu stellen als ihre Kollegen/Kolleginnen nur weil sie erkrankt sind. Das haben die sich mit Sicherheit nicht freiwillig ausgesucht und jetzt sollen sie dafür noch bestraft werden?
Selbst nach der Reglung zum Erholungsurlaub aus dem Vorjahr sagt der TV, dass dieser dem erkrankten MA bis zur „Aussteuerung“ erhalten bleibt und erst dann für Langzeiterkrankte anteilig verfällt. Warum nicht auch hier die gleiche Frist?

Hallo, Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Während des Bezugs von Krankengeld ruht der Lohnanspruch nach den Regeln des TVöD. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, auf die Regeln des SGB V anzuwenden sind. Der Tarifvertrag spielt hier nicht rein und parallele Leistungen sind ausgeschlossen, gar unzulässig, weil ansonsten eine Verrechnung stattfinden müsste. Auch während der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung bist Du krankgeschrieben und erhältst auch weiterhin Krankengeld. Zwischen der KK und dem Arbeitgeber erfolgt dann eine interne Verrechnung hinsichtlich der von Dir jeweils geleisteten Stunden und den dafür anfallenden Vergütungen. Dennoch bist Du bis zum Abschluss der Eingliederung im Bezug einer Lohnersatzleistung.
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#39

(30.04.2023, 17:32)Gast schrieb:  Ah, ok. Ich bin seit 7 Monaten krank und seit 3 Jahren beschäftigt.
Denke die Betriebszugehörigkeit ist nicht ausschlaggebend ,bin 38 Jahre beim Caritas,jetzt seit 1,5 Jahren krank.Hab leider auch nichts bekommen.👎
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#40

(30.04.2023, 17:32)Gast schrieb:  Ah, ok. Ich bin seit 7 Monaten krank und seit 3 Jahren beschäftigt.
Denke die Betriebszugehörigkeit ist nicht ausschlaggebend, bin 38 Jahre beim Caritas, jetzt seit 1,5 Jahren krank. Hab leider auch nichts bekommen.👎
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#41

(29.06.2023, 20:25)Gast schrieb:  Hallo,
Auch ich bin betroffen von der NICHTZAHLUNG der Inflationsausgleichsprämie.
Ich bin seit November 22 krank geschrieben und seit Januar im Krankengeldbezug, bis April bekam ich noch den Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber ich arbeite im katholischen Klinikum /Caritas Tarifvertrag.

Auch mir wurde mitgeteilt und der Auszug des Tarifvertrags Anlage 1c geschickt, dass ich nur Anspruch auf die Prämie gehabt hätte, wenn ich im Juni Krankengeldzuschuss, Entgelt oder Mutterschaftsgeld bekommen hätte.

Ich bin genauso entsetzt und enttäuscht über die Art und Weise wie mit uns, die in einem Dienstverhältnis stehen, aber leider Gottes erkrankt sind, umgegangen wird!!!!

Keiner von uns hat sich das ausgesucht oder macht sich zu Hause eine schöne Zeit!!!
Wir sind KRANK geworden und daher krank geschrieben und dafür wird man dann bestraft???
So empfinde ich das gerade, als Bestrafung😔

Man arbeitet seit Jahren (ich, nächsten Monat 14 Jahre) in dem Haus und dann sowas???

Ja, ich sehe das ebenfalls als Diskriminierung!!!

Mich würde auch interessieren ob es schon eine Klage diesbezüglich gibt???
Geht mir genauso,bin 38 Jahre beim Caritas,jetzt leider seid 1,5 Jahren krank,wegen Corona Impfung und Erkrankung,ich mußte mich impfen lassen,deshalb auch kein Inflationsausgleich 😡
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#42

Wieso gibt es wegen der Impfung keine Prämie? müßte eher umgekehrt sein. Keine Impfung = keine Prämie.
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#43

Hallo an alle Betroffenen hier❤️,

ich bin seit November 2022 krankgeschrieben & mein Arbeitgeber meinte auch, dass Personen im Krankenstand keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben. Da es mich nicht in Ruhe gelassen hat & ich on top noch eine fette Nachzahlung erhalten habe, hab ich einen Anwalt eingeschaltet.
Dieser meinte ganz klar, dass auch Personen im Krankenstand - die Krankengeld beziehen - einen Anspruch darauf haben denn:
- Auch diese/grade diese Personen sind von der Inflation betroffen.
UND
- Entscheidet sich der Arbeitgeber FÜR die Inflationsausgleichsprämie, darf er sie nicht nur an einzelne Personen ausbezahlen, sondern muss sie dann an alle ausbezahlen - Thema Gleichberechtigung & Gleichstellung.

Mein Anwalt kümmert sich nun darum, dass ich das Geld bekomme🙏🏼. Darüber bin ich irre dankbar, denn ich hab in meinem Zustand, weder die Kraft, noch die Nerven dafür mit meinem Arbeitgeber über etwas zu streiten was mir zusteht.

Ich hoffe ich konnte euch damit weiterhelfen❤️.

❤️Irre viel Gesundheit an euch alle❤️
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#44

Oder der Anwalt kassiert von dir dann Geld dafür, dass er keinen Erfolg hatte.
Denn solche Regelungen, dass der Anspruch auf eine Zahlung davon abhängt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es spielt auch keine Rolle, dass diese auch von der Inflation betroffen sind.
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#45

"Entscheidet sich der Arbeitgeber FÜR die Inflationsausgleichsprämie, darf er sie nicht nur an einzelne Personen ausbezahlen, sondern muss sie dann an alle ausbezahlen - Thema Gleichberechtigung & Gleichstellung."

Wenn das die tragende juristische Argumentation des Rechtsanwaltes ist, dann muss es sich ja um eine Koryphäe handeln! A075
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