Öffentlicher Dienst in Bayern
Im öffentlichen Dienst in Bayern arbeiten 791.975 Beschäftigte, davon:- 310.750 Beamte, Richter und Soldaten sowie
- 481.230 Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter).
- Bund: Soldat, Zollbeamter, Verwaltungsangestellter
- Land: Lehrer, Polizist, Justizbeamter, Finanzbeamter
- Sozialversicherung: Sozialversicherungsfachangestellter, Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen, Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen
- Kommunen (Stadt, Gemeinde, Landkreis): Verwaltungsfachangestellter, Verwaltungsbeamter, Erzieher, Bauingenieur
Öffentliche Verwaltung / Behörden / Ämter
Der Freistaat Bayern ist in die 7 Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben unterteilt. Diese Behörden der bayerischen Staatsverwaltung werden von Bezirksregierungen verwaltet.
Die Kommunen in Bayern gliedern sich in Landkreise, Städte, Gemeinden und Märkte. Des weiteren bestehen 7 kommunale Bezirke, deren Gebiete mit den Regierungsbezirken übereinstimmen. Daten zur Verwaltungsgliederung:
- 71 Landkreise
- 25 Kreisfreie Städte
- 292 Kreisangehörige Städte
- 386 Märkte
- 1353 Kreisangehörige Gemeinden
Bayern verfügt über 93 Jobcenter. In Nürnberg befindet sich die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die 2 Familienkassen in Bayern (Nord, Süd) haben 13 Standorte. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter lauten WSA Main und WSA Donau MDK. Es gibt 7 Hauptzollämter (Augsburg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt) und 1 Zollfahndungsamt (München).
Gehalt / Verdienst im öffentlichen Dienst
Häufig wird gefragt, was man im öffentlichen Dienst verdient, z.B. im Rathaus, beim Bauhof oder bei den Stadtwerken. Das Gehalt in Bayern richtet sich für Angestellte nach Tarif. Die Besoldung von Beamten wird in Gesetzen geregelt.Tarife für Angestellte von Bund und Kommunen:
- Öffentlicher Dienst allgemein (TVöD)
- Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD)
- Pflege (TVöD)
- Versorgungsbetriebe, z.B. Stadtwerke (TV-V)
- Nahverkehrsbetriebe (TV-N Bayern)
- Bundesagentur für Arbeit (TV-BA)
- Beamtenbesoldung Bayern
- Bayern (gültig ab 01.01.2023)
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