Die Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r
Verwaltungsfachangestellte stellen in den meisten Behörden die größte Berufsgruppe. Sie sorgen zusammen mit Verwaltungsbeamten für einen reibungslosen Ablauf der öffentlichen Verwaltung. Die Verwaltungsfachangestellten nehmen zumeist Sachbearbeiter-Aufgaben wahr, z.B. im Rathaus, im Kreishaus, im Ministerium oder in der Universität.
Daher ist der Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten für den Staat von großer Bedeutung. Es handelt sich um eine duale Ausbildung (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule). Neben der Ausbildung wird auch eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten angeboten. Auf beiden Wegen ist somit auch ein Quereinstieg zum/zur Verwaltungsfachangestellten möglich.
Verwaltungsfachangestellte gehören zum öffentlichen Dienst, sind aber keine Beamten, sondern Arbeitnehmer. Sie werden auch Angestellte oder Tarifbeschäftigte genannt.
Wer Verwaltungsbeamte/r werden möchte, muss sich um eine Beamtenausbildung bewerben:
- Ebenfalls auf mittlerer Ebene ist die Ausbildung zum Verwaltungswirt als Stadt-/Regierungssekretär-Anwärter angesiedelt.
- Auf höherem Niveau liegt das Duale Studium zum Bachelor (of Laws / of Arts / of Public Management / of Public Administration, etc.) als Stadt-/Regierungsinspektor-Anwärter. Diese Studien haben die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (Fh) im gehobenen Dienst ersetzt.
Teilweise werden auch Ausbildungen zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit Spezialisierungen angeboten. Zum Beispiel bildet die Stadt Düsseldorf "Verwaltungsfachangestellte/r Soziales" für die spätere Tätigkeit im Jobcenter aus. Die Stadt Bochum bildet Verwaltungsfachangestellte im Ordnungsdienst aus, die nach der Ausbildung im Streifendienst eingesetzt werden.
Wir nennen die wichtigsten Fakten und Rechtsgrundlagen zu dem Beruf und bieten ein kostenloses Forum für den Austausch.
a) Statistische Daten
Rund 7.000 Ausbildungsverträge zu Verwaltungsfachangestellten wurden im Jahr 2020 neu geschlossen. Davon haben 6.700 Auszubildende die deutsche Staatsangehörigkeit. Als Schulabschluss hatten rund 3.000 Auszubildende einen Realschulabschluss (sog. "mittlere Reife") und rund 4.000 Auszubildende die Hochschulreife (Abitur) / Fachhochschulreife (Fachabitur).
Insgesamt absolvierten 2019 rund 19.000 Auszubildende eine Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten. Damit lag die Ausbildung im Jahr 2020 auf Rang 18 der häufigsten Ausbildungsberufe in Deutschland.
Beispiele:
Insgesamt absolvierten 2019 rund 19.000 Auszubildende eine Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten. Damit lag die Ausbildung im Jahr 2020 auf Rang 18 der häufigsten Ausbildungsberufe in Deutschland.
Beispiele:
- Stadtverwaltung München: Für 2017 hat sich die Stadt München das Ziel gesetzt, 100 Auszubildende zu Verwaltungsfachangestellten einzustellen. Es sind 777 Bewerbungen bei der Stadt eingegangen. 83 Auszubildende haben die Ausbildung begonnen. Somit konnten nicht alle vorhandenen Ausbildungsplätze besetzt werden.
- Stadtverwaltung Stuttgart: Im Jahr 2020 sind für 22 Ausbildungsplätze 608 Bewerbungen eingegangen.
b) Verordnung über die Berufsausbildung vom 19. Mai 1999
In dieser Bundes-Verordnung werden zusammen mit dem Rahmenlehrplan (s.u.) die Grundlagen der Ausbildung wie z.B. die Ausbildungsinhalte festgelegt. Auszüge:
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte wird staatlich anerkannt.
§ 2 Ausbildungsdauer und Fachrichtungen
(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
1. Bundesverwaltung,
2. Landesverwaltung,
3. Kommunalverwaltung,
4. Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und
5. Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche
gewählt werden.
§ 3 Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz;
2. Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe;
3. Informations- und Kommunikationssysteme;
4. Kommunikation und Kooperation;
5. Verwaltungsbetriebswirtschaft:
5.1 Betriebliche Organisation,
5.2 Haushaltswesen,
5.3 Rechnungswesen,
5.4 Beschaffung;
6. Personalwesen;
7. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
3. in der Fachrichtung Kommunalverwaltung:
3.1 Fallbezogene Rechtsanwendung,
3.2 Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts,
3.3 Kommunalrecht (...)
§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
§ 6 Berichtsheft
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
§ 7 Zwischenprüfung
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (...)
§ 8 Abschlussprüfung
(...) (2) Die Abschlußprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde und praktisch im Prüfungsbereich Fallbezogene Rechtsanwendung durchzuführen. (...)
Komplette Verordnung kostenlos herunterladen (pdf)
c) Rahmenlehrplan § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte wird staatlich anerkannt.
§ 2 Ausbildungsdauer und Fachrichtungen
(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
1. Bundesverwaltung,
2. Landesverwaltung,
3. Kommunalverwaltung,
4. Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und
5. Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche
gewählt werden.
§ 3 Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz;
2. Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe;
3. Informations- und Kommunikationssysteme;
4. Kommunikation und Kooperation;
5. Verwaltungsbetriebswirtschaft:
5.1 Betriebliche Organisation,
5.2 Haushaltswesen,
5.3 Rechnungswesen,
5.4 Beschaffung;
6. Personalwesen;
7. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
3. in der Fachrichtung Kommunalverwaltung:
3.1 Fallbezogene Rechtsanwendung,
3.2 Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts,
3.3 Kommunalrecht (...)
§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
§ 6 Berichtsheft
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
§ 7 Zwischenprüfung
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (...)
§ 8 Abschlussprüfung
(...) (2) Die Abschlußprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde und praktisch im Prüfungsbereich Fallbezogene Rechtsanwendung durchzuführen. (...)
Komplette Verordnung kostenlos herunterladen (pdf)
Der Rahmenlehrplan basiert auf einem Beschluss der Kultusminister der Länder. Er beinhaltet u.a. die Lernfelder für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule (Stand 5. Februar 1999).
Kompletten Rahmenlehrplan kostenlos herunterladen (pdf)
d) Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) Kompletten Rahmenlehrplan kostenlos herunterladen (pdf)
Eine weitere wichtige Rechtsgrundlage für Auszubildende der Kommunen und beim Bund ist der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD BBiG). Dieser regelt z.B. das monatliche Brutto-Gehalt. Inhalte:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
§ 6 Personalakten
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
§ 8 Ausbildungsentgelt
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile
§ 8b Sonstige Entgeltregelungen
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 10a Familienheimfahrten
§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
§ 12 Entgelt im Krankheitsfall
§ 12a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
§ 13 Vermögenswirksame Leistungen
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Zusätzliche Altersversorgung
§ 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16a Übernahme von Auszubildenden
§ 17 Abschlussprämie
§ 18 Zeugnis (...)
TVAöD-BBiG kostenlos herunterladen (pdf)
Monatliche Ausbildungsvergütung (brutto, Stand 2022):
1. Ausbildungsjahr: 1.068 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.118 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.164 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.228 Euro
Darüber hinaus werden vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Bei bestandener Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie von 400 EUR gewährt. Der jährliche Urlaubsanspruch während der Ausbildung beträgt 30 Tage.
Für Auszubildende der Länder inkl. den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt der TVA-L BBiG.
e) Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
§ 6 Personalakten
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
§ 8 Ausbildungsentgelt
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile
§ 8b Sonstige Entgeltregelungen
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 10a Familienheimfahrten
§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
§ 12 Entgelt im Krankheitsfall
§ 12a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
§ 13 Vermögenswirksame Leistungen
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Zusätzliche Altersversorgung
§ 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16a Übernahme von Auszubildenden
§ 17 Abschlussprämie
§ 18 Zeugnis (...)
TVAöD-BBiG kostenlos herunterladen (pdf)
Monatliche Ausbildungsvergütung (brutto, Stand 2022):
1. Ausbildungsjahr: 1.068 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.118 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.164 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.228 Euro
Darüber hinaus werden vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Bei bestandener Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie von 400 EUR gewährt. Der jährliche Urlaubsanspruch während der Ausbildung beträgt 30 Tage.
Für Auszubildende der Länder inkl. den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt der TVA-L BBiG.
Auch das Berufsbildungsgesetz findet Anwendung. Dieses regelt unter anderem die Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer, die Teilzeitberufsausbildung und eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer.
Link zum Berufsbildungsgesetz (BBiG)
f) Ablauf der Ausbildung Link zum Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Ausbildungsbeginn ist der 1. August oder 1. September eines Jahres
- Ausbildungsdauer: In der Regel 3 Jahre. Es gibt diverse Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen (z.B. bei schulischer oder beruflicher Vorbildung oder bei guten Leistungen). Bei einem Abitur wird die Ausbildung zumeist auf zwei oder zweieinhalb Jahre verkürzt. Die Umschulungszeit wird vielfach um 1 Jahr verkürzt, da bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
- Die Ausbildung ist in bestimmten Fällen in Teilzeit möglich (Beispiele: Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, für Schwerbehinderte).
- Blockschulunterricht: an einer Berufsschule
- Dienstbegleitender Unterricht (dienstbegleitende Unterweisung - DbU): einmal wöchentlich an einem Studieninstitut bzw. einer Verwaltungsakademie
- Vierteljährige Praxisabschnitte: in verschiedenen Ämtern und Betrieben z.B. Bauamt, Bürgerbüro, Kämmerei, Ordnungsamt, Personalamt, Sozialamt, Stadtmarketing
- Berufsschule, Fächer: Deutsch, Wirtschaftsenglisch, Allg. Wirtschaftslehre, Verwaltungsrechtliches Handeln, Politik / Gesellschaftslehre, Datenverarbeitung, Religion
- Studieninstitut, Fächer: Organisation, Kosten- und Leistungsrechnung, Kommunale Haushaltswirtschaft, Beschaffung und Vergabe, Sozialrecht, Ordnungsrecht, Personalwesen, Verwaltungsverfahren
Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung gibt es in der öffentlichen Verwaltung gute Übernahmechancen.
Einige Behörden garantieren einen unbefristeten Vertrag, wenn die Auszubildenden eine bestimmte Abschlussnote erzielen (z.B. mindestens "befriedigend"). Der TVAöD garantiert den
Auszubildenden eine Anschlussbeschäftigung von einem Jahr. Allerdings besteht kein Anspruch, eine Stelle in einem gewünschten Bereich zu erhalten. So werden junge Verwaltungsfachangestellte nicht selten in schwierigen Arbeitsbereichen eingesetzt (z.B. Jobcenter, Ausländeramt, Ordnungsamt).
g) Weiterbildung
Die weitaus wichtigste Weiterbildung für Verwaltungsfachangestellte ist die berufsbegleitende Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (sog. Verwaltungslehrgang II / Beschäftigtenlehrgang, ehemals Angestelltenlehrgang II). Mit diesem Abschluss können Verwaltungsfachangestellte auch in gehobene Positionen mit Führungsverantwortung gelangen.
Daneben kommt es in einigen Fällen vor, dass Verwaltungsfachangestellte noch eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst absolvieren (z.B. Bachelor of Laws, Bachelor of Arts), um Beamter zu werden.
Des weiteren ist es möglich, nach der Ausbildung ein berufsbegleitendes Studium zu absolvieren oder ein Präsenzstudium aufzunehmen (z.B. Jura / Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften). Ausgebildete Verwaltungsfachangestellte verfügen über eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung. Verwaltungsfachangestellte können bestimmte Studiengänge daher auch ohne allgemeine Hochschulreife (Abitur) absolvieren.
Weitere Informationen:
Daneben kommt es in einigen Fällen vor, dass Verwaltungsfachangestellte noch eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst absolvieren (z.B. Bachelor of Laws, Bachelor of Arts), um Beamter zu werden.
Des weiteren ist es möglich, nach der Ausbildung ein berufsbegleitendes Studium zu absolvieren oder ein Präsenzstudium aufzunehmen (z.B. Jura / Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften). Ausgebildete Verwaltungsfachangestellte verfügen über eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung. Verwaltungsfachangestellte können bestimmte Studiengänge daher auch ohne allgemeine Hochschulreife (Abitur) absolvieren.
- Verwaltungsfachangestellte Gehalt
- Verwaltungsfachangestellte Aufgaben
- Verwaltungsfachangestellte Voraussetzungen und Eigenschaften
- Öffentlicher Dienst: Vorteile und Vergünstigungen
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