Was verdient eine Heilpädagogin im öffentlichen Dienst?

Heilpädagoge wird man in der Regel durch eine Ausbildung (Abschluss: Staatlich anerkannter Heilpädagoge) oder ein Studium (Abschluss Bachelor / Master).

Das Gehalt von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im öffentlichen Dienst richtet sich zumeist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Fassung VKA).

Für Berufsanfänger liegt das Einstiegsgehalt oftmals in der Entgeltgruppe 9, Stufe 1 (mit Ausbildung) oder in der Entgeltgruppe 11b, Stufe 1 (mit abgeschlossener Hochschulbildung).

Folgende Faktoren wirken sich auf das Gehalt aus: Hinzu kommen folgende Leistungen: Ferner werden einige Zahlungen auch abhängig von Leistungen und besonderen Tätigkeiten gezahlt: Schließlich können die Kommunen eine Fachkräfte-Zulage gewähren.

Entwicklungsmöglichkeiten: Bei Übernahme von schwierigeren und verantwortungvollen Aufgaben oder von Leitungsaufgaben ist ein Aufstieg bis in Entgeltgruppe S 18 TVöD SuE möglich.

Fazit: Das Gehalt einer Heilpädagogin im öffentlichen Dienst ist sehr gut. Verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Aufstieg bieten gute Perspektiven.

Für welche Organisationen arbeiten Heilpädagogen?
Die Arbeitgeber sind in der Regel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales und Rehabilitation angesiedelt. Beispiele:
  1. Pädagogische Einrichtungen
    • Kindergärten und Kitas: Besonders in inklusiven oder heilpädagogischen Gruppen.
    • Schulen: Förderschulen, Inklusionsschulen, Ganztagsschulen oder Grundschulen mit heilpädagogischem Schwerpunkt.
    • Freizeit- und Bildungszentren: Zum Beispiel in der Jugendhilfe.
  2. Gesundheitliche Einrichtungen
    • Rehabilitationseinrichtungen: Für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen.
    • Kliniken und Krankenhäuser: Besonders in psychiatrischen oder psychosomatischen Abteilungen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene.
  3. Soziale Einrichtungen
    • Wohn- und Pflegeheime: Für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen.
    • Tagesstätten und Werkstätten: Für Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen.
    • Beratungsstellen: Familien-, Erziehungs- oder Inklusionsberatungen.
  4. Freie Träger und Verbände
    • Caritas, Diakonie, AWO oder ähnliche Organisationen.
    • Selbsthilfegruppen und gemeinnützige Vereine.
  5. Öffentlicher Dienst
    • Jugendämter oder andere kommunale Einrichtungen, die sich um Integration, Inklusion oder Kinder- und Jugendhilfe kümmern.
    • Bildungspolitik oder Forschung
  6. Selbstständigkeit
    • Praxis für Heilpädagogik: Einige Heilpädagogen arbeiten freiberuflich und bieten ihre Dienste direkt an, z. B. in Form von Einzelfallhilfe oder therapeutischen Angeboten.





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