Was verdient eine Heilerziehungspflegerin im öffentlichen Dienst?

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger haben hervorragende Chancen, eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Der Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich ist groß und wird aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Inklusion weiter wachsen.

Das Gehalt einer Heilerziehungspflegerin im öffentlichen Dienst richtet sich zumeist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Fassung VKA).

Für Berufsanfänger liegt das Einstiegsgehalt oftmals in der Entgeltgruppe S 8, Stufe 1.

Folgende Faktoren wirken sich auf das Gehalt aus: Hinzu kommen folgende Leistungen: Ferner werden einige Zahlungen auch abhängig von Leistungen und besonderen Tätigkeiten gezahlt: Schließlich können die Kommunen eine Fachkräfte-Zulage gewähren.

Entwicklungsmöglichkeiten:
Bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten erfolgt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 8b TVöD SuE. Für Leitungsaufgaben ist ein Aufstieg bis in Entgeltgruppe S 18 TVöD SuE möglich. Des weiteren kommt ein Studium zur Sozialpädagogin oder zur Sozialarbeiterin in Betracht.

Fazit: Das Gehalt einer Heilerziehungspflegerin im öffentlichen Dienst ist sehr gut. Durch den Aufstieg in den Stufen und Tariferhöhungen erfolgen regelmäßig Gehaltserhöhungen. Ferner bestehen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten.

Wo arbeiten Heilerziehungspflegehelfer?
Heilerziehungspflegehelfer werden in Bereichen beschäftigt, die sich auf die Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen konzentrieren. Beispiele:
  1. Einrichtungen der Behindertenhilfe
    • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
    • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
    • Tagesförderstätten
  2. Soziale und pädagogische Einrichtungen
    • Integrative Kindergärten oder Schulen
    • Förderschulen
  3. Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
    • Alten- und Pflegeheime
    • Kliniken für Psychiatrie oder Rehabilitation
  4. Ambulante Dienste
    • Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
    • Familienhilfe
  5. Freie Träger und Wohlfahrtsverbände: Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, AWO, Johanniter
  6. Freizeit- und Bildungsangebote
    • Freizeit- und Ferienprogramme
    • Vereine für Inklusion und Teilhabe
  7. Öffentliche Träger: Kommunale Sozialdienste





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