Öffentliche Verwaltung - Gehalt
Das Gehalt in der öffentlichen Verwaltung ergibt sich für Angestellte aus Tarifverträgen. Bei Beamten wird das Gehalt (die amtliche Bezeichnung ist Besoldung) in Gesetzen geregelt.Hier finden Sie die wichtigsten Gehalts- und Besoldungstabellen:
- Entgelttabelle TVöD (Beschäftigte beim Bund oder den Kommunen)
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern (Beamte)
- Entgelttabelle TV-L (Beschäftigte der Länder)
- Entgelttabelle TV-V (Beschäftigte der Versorgungsbetriebe)
- TV-N (Beschäftigte im Nahverkehr)
- TVAöD BT BBiG (Auszubildende)
- TVPöD (Praktikanten)
Nachfolgend finden Sie das Gehalt im öffentlichen Dienst aufgeschlüsselt nach den Bundesländern:
- Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg
- Öffentlicher Dienst Bayern
- Öffentlicher Dienst Berlin
- Öffentlicher Dienst Brandenburg
- Öffentlicher Dienst Bremen
- Öffentlicher Dienst Hamburg
- Öffentlicher Dienst Hessen
- Öffentlicher Dienst Mecklenburg-Vorpommern (MV)
- Öffentlicher Dienst Niedersachsen
- Öffentlicher Dienst Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Öffentlicher Dienst Rheinland-Pfalz (RLP)
- Öffentlicher Dienst Saarland
- Öffentlicher Dienst Sachsen
- Öffentlicher Dienst Sachsen-Anhalt
- Öffentlicher Dienst Schleswig-Holstein
- Öffentlicher Dienst Thüringen
- Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit
- Stufen der Entgelttabelle
- TVöD Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
- Zuschlag bei Sonntagsarbeit im öffentlichen Dienst
- Befristeter Vertrag Jahressonderzahlung
- Eingruppierung Entgeltgruppen
- Sind Dienstaltersstufen noch gültig?
- Gehalt Beamte in Kommunalverwaltung BW
- Rückstufung nach Stellenbewertung
- Recht auf stellengerechte Besoldung
- Kritik an zunehmenden Besoldungsunterschieden in Deutschland
- Erhöhung der Besoldung
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