Der Verdienst an der Volkshochschule (VHS)
Volkshochschulen sind kommunale Einrichtungen, die sich vorwiegend der Erwachsenenbildung und der Weiterbildung widmen. Zum Teil werden Volkshochschulen gemeinsam mit Kunstschulen betrieben.Die Volkshochschulen benötigen Dozenten für die Leitung der Kurse sowie Kräfte in der Verwaltung, Informationstechnik und Haustechnik. Bei den Dozenten, die auch Volkshochschullehrer oder Kursleiter genannt werden, wird zwischen hauptamtlichen Mitarbeitern und freien Mitarbeitern auf Honorarbasis (Honorardozenten) unterschieden. Vielfach werden von Volkshochschulen auch geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie ehrenamtliche Tätigkeiten angeboten.
So ermittelt man den Verdienst an Volkshochschulen:
Die Honorare und Gehälter können zwischen den Volkshochschulen abweichen, denn es gibt für Kommunen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:
I. Hauptamtliche Beschäftigte und Beamte
In vielen kommunalen Volkshochschulen kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) zur Anwendung. Die Abkürzung VKA steht für Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände. Es werden 2 Gehaltstabellen unterschieden. Das Brutto-Gehalt ergibt sich aus einer Kombination von Entgeltgruppe und Stufe.- Entgelttabelle TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
- Entgelttabelle TVöD für die Verwaltung
- Entgelttabelle TV-L für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
- Entgelttabelle für den TV-L Verwaltung
Des weiteren beschäftigen einige Kommunen in ihren Volkshochschulen auch Beamte. Mehr zur Beamtenbesoldung ...
a) Eingruppierung in eine Entgeltgruppe nach TVöD:
Abhängig von den übertragenen Tätigkeiten gilt in der Regel folgende Eingruppierung:- Angestellte ohne Ausbildung, mit zweijähriger Ausbildung oder mit fachfremder Ausbildung werden je nach der Schwere der Aufgaben in die Gehaltsgruppen 1-4 eingruppiert.
- Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung erhalten ihr Gehalt aus den Entgeltgruppen 5 - 9 b. Der Ausbildungsberuf muss eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
- Bachelor erhalten die Entgeltgruppe 9 b oder höher.
- Master werden in Entgeltgruppe 13 oder höher eingruppiert.
- Verwaltungskräfte werden zwischen Entgeltgruppe 2 und 15 eingruppiert.
Jede Entgeltgruppe weist Tätigkeitsmerkmale auf (Beispiel Entgeltgruppe 9a: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert."). Die Tätigkeitsmerkmale sind unten auf dieser Seite aufgeführt.
Die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe müssen in der Regel nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden. Dabei kommt es auf den Zeitanteil der Arbeitsvorgänge an. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen, die zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.
Auch die Qualifikation kann bei der Eingruppierung eine Rolle spielen (typische Formulierung: Entgelt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe X). Wenn eine geforderte Qualifikation nicht vorhanden ist, wird der Bewerber regelmäßig eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium ist jedoch nur dann für die Eingruppierung relevant, wenn diese/dieses benötigt wird, um die wahrzunehmenden Tätigkeiten fachgerecht ausüben zu können.
Für die Eingruppierung von Beschäftigen in Volkshochschulen der Kommunen gelten je nach Tätigkeiten die folgenden Tätigkeitsmerkmale:
- Spezielle Tätigkeitsmerkmale für den Sozial-und Erziehungsdienst (SuE)
- Spezielle Tätigkeitsmerkmale Informations- und Kommunikationstechnik
- Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für Tätigkeiten in Handwerk und Verwaltung
In einigen Bundesländern gibt es für handwerkliche Aufgaben spezielle Tätigkeitsmerkmale (Beispiel Bayern: für Reinigungskräfte, Hausmeister, Mitarbeiter für Veranstaltungen)
b) Die Stufe / Erfahrungsstufe nach TVöD:
Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst.Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.
Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.
c) Weitere Zahlungen nach TVöD:
Zusätzlich werden Zulagen und Zuschläge gezahlt. Beispiele:- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Erschwerniszuschläge
- Zeitzuschläge für Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Überstunden, usw.
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
II. Honorarkräfte
Die Höhe der Honorare für freiberufliche Dozenten ist regelmäßig abhängig von den geforderten Leistungen und der erforderlichen Qualifikation (z.B. ohne / mit Ausbildung, Bachelor, Master). Zum Teil werden die Honorare an die Entwicklung der Entgelte im TVöD bzw. TV-L gekoppelt.Die Frage, ob Dozenten an Volkshochschulen in zulässiger Weise als Honorarkraft beschäftigt werden können, ist nicht unumstritten. So hat das Bundessozialgericht im sog. Herrenberg-Urteil entschieden, dass ein Musiklehrer der Sozialversicherungspflicht unterliegt, der eine Tätigkeit nach Weisungen ausübt und in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist. Aufgrund dieses Urteils überführen immer mehr Städte die Honorarlehrkräfte an Musikschulen in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis.
Viele Städte und Gemeinden verfügen über Honorarordnungen, die vom Rat beschlossen werden. Beispielhafte Inhalte:
- Honorarsätze
- Reisekosten / Fahrtkosten
- Sätze für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen
- Stellung von Unterrichtsmaterialien
- Leistungen bei Kursausfall
- Vergütung von Beratungen, Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogenen Konzepten
- Recht auf bezahlten Urlaub *
*Dieses Recht kann für Freiberufler*innen dann bestehen, wenn sie in einem dauerhaften Verhältnis über 50 Prozent ihrer jährlichen Honorareinnahmen von einem/einer Hauptauftraggeber*in erhalten (Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg).
III. Ehrenamtliche Helfer
Die ehrenamtlichen Helfer erhalten vielfach eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.Beispielhafte Bildungsabschlüsse, die für Stellen in Volkshochschulen gefordert werden:
- Abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich Kommunikationswissenschaften, Öffentlichkeitsarbeit, Medienwirtschaft oder vergleichbares Studium
- Abgeschlossenes Studium im Bereich Erziehungs-, Bildungs- oder Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung
- Studienabschluss in Sozialpädagogik, Soziale Arbeit (Diplom/Bachelor) mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbarer Abschluss im sozialen bzw. pädagogischen Bereich
- Studium der BWL (Bachelor of Arts), erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder andere vergleichbare Qualifikation
- Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Kauffrau/-mann für Bürokommunikation oder eine andere bürotechnische Ausbildung
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem IT-Beruf (z.B. Fachinformatiker:in, Kauffrau:mann für IT-System-Management, Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement)
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Magister, Master, Lehramt) der Pädagogik, Medienpädagogik oder mit vergleichbarer fachbezogener Ausrichtung
- Wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder Diplom), beispielsweise in den Fachrichtungen Sozial-, Bildungs-, Erziehungs-, Kultur- oder Geisteswissenschaften
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