Der Verdienst beim Rettungsdienst
Symbolbild:
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Wie viel verdient man beim Rettungsdienst?
Der Rettungsdienst in Deutschland umfasst regelmäßig die Bereiche Notfallrettung, Notfalltransport sowie den qualifizierten Krankentransport. Wir zeigen, wieviel man im Rettungsdienst verdient. Dabei konzentrieren wir uns auf den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen.
I. Arbeitnehmer (Angestellte)
a) Kommunale Rettungsdienste: Tarifvertrag TVöD
In den Rettungsdiensten von Städten, Gemeinden und Landkreisen richtet sich der Verdienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Verwaltung (TVöD VKA BT-V). Das monatliche Gehalt ergibt sich im wesentlichen aus der Entgeltgruppe und der Stufe.TVöD-Gehaltstabelle für Notfallsanitäter
Notfallsanitäter werden nach Entgeltgruppe N vergütet. Diese entspricht der P 8 der P-Tabelle TVöD. In der Entgeltgruppe N wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht.Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
--- | Neu | nach
3 Jahren in Stufe 2 |
nach
3 Jahren in Stufe 3 |
nach
4 Jahren in Stufe 4 |
nach
5 Jahren in Stufe 5 |
|
N (P 8) | - | 3.490 | 3.648 | 3.849 | 4.012 | 4.240 |
Soweit im TVöD auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht die Entgeltgruppe N der Entgeltgruppe 8.
TVöD-Gehaltstabelle für weitere Entgeltgruppen im Rettungsdienst
Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
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Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 | |
E 13 | 4.629 | 4.986 | 5.393 | 5.834 | 6.354 | 6.635 | |
E 12 | 4.170 | 4.581 | 5.062 | 5.595 | 6.220 | 6.517 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.032 | 4.410 | 4.766 | 5.151 | 5.678 | 5.975 | |
E 10 | 3.895 | 4.192 | 4.528 | 4.893 | 5.300 | 5.434 | |
E 9c | 3.788 | 4.052 | 4.339 | 4.649 | 4.982 | 5.221 | |
E 9b | 3.567 | 3.815 | 3.970 | 4.430 | 4.702 | 5.018 | |
E 9a | 3.449 | 3.662 | 3.870 | 4.332 | 4.436 | 4.703 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.281 | 3.487 | 3.629 | 3.771 | 3.923 | 3.996 | |
E 7 | 3.095 | 3.332 | 3.472 | 3.614 | 3.748 | 3.820 | |
E 6 | 3.042 | 3.237 | 3.373 | 3.508 | 3.640 | 3.708 | |
E 5 | 2.929 | 3.118 | 3.245 | 3.380 | 3.505 | 3.570 | |
E 4 | 2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.763 | 2.968 | 3.018 | 3.133 | 3.218 | 3.296 | |
E 2 | 2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 | |
E 1 | – | 2.356 | 2.389 | 2.431 | 2.469 | 2.569 |
Beispiele für Eingruppierungen:
Entgeltgruppe | Tätigkeit |
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EG 4 | Rettungssanitäter |
EG 6 | Rettungsassistenten |
EG 6 | Sachbearbeiter Abrechnungsstelle |
EG 6 | Sachbearbeiter Bewirtschaftung |
EG 7 | Gerätewart für die Abteilung Technik |
EG 7 | Mitarbeiter Gebühren- und Leistungsabrechnung |
EG 7 | Sachbearbeiter für die Gebührenfestsetzung nach der Rettungsdienstsatzung |
EG N | Notfallsanitäter |
EG N mit Zulage gemäß § 14 TVöD nach EG 9a | Hauptamtlicher Praxisanleiter und Notfallsanitäter |
EG 9a - EG 13 | Beschäftigte in Leitstellen (Schichtführer, Disponenten, Leiter von Leitstellen) |
EG 9a | Einsatzsachbearbeiter |
EG 9a | Sachbearbeiter Leitstelle |
EG 9a | Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen |
EG 9b | Leiter von Rettungswachen |
EG 9b | Sachbearbeiter Betriebswirtschaftliche Steuerung des Rettungsdienstes |
EG 9b | Sachbearbeiter Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz |
EG 9c | Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind |
EG 9c | Sachbearbeiter Rettungsdienst |
EG 9c | Sachbearbeiter Rettungswesen |
EG 10 | Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind |
EG 10 - EG 13 | Beschäftigte an Rettungsdienstschulen (Lehrkräfte, Fachbereichsleiter, Leiter) |
EG 11 | Sachgebietsleiter Gebührenabrechnung Rettungsdienst |
EG 12 / A 13 | Teamleitung Rettungsdienst (aus einer Stellenausschreibung in NRW) |
EG 14 | Notarzt (ohne Facharztausbildung) |
EG 15 | Notarzt (Facharzt) |
EG III TV-Ärzte VKA | Oberarzt |
Stufe:
Es gibt in der Regel 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Bei der Einstellung von Quereinsteigern wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg.
Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.
Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.
Beispiele für weitere Zahlungen, Zulagen und Zuschläge nach TVöD:
- Rettungssanitäter erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts.
- Praxisanleiter-Zulage (an der Entgeltgruppe orientierte Funktionszulage für die Übernahme der Praxisanleitung)
- TVöD Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- TVöD Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- TVöD Erschwerniszuschläge
- Ausgleich / Zeitzuschläge für Rufbereitschaft, Arbeit an Samstagen / Sonntagen / Feiertagen, Nachtarbeit, Wechselschicht, Überstunden, usw.
- Vermögenswirksame Leistungen
- Fahrradleasing
- Zulagen für Notärzte
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
Die Mitarbeiter im Rettungsdienst müssen zur Arbeit mit flexiblen Arbeitszeiten bereit sein. Das heißt Wechselschicht (bis zu 48,0 Wochenstunden) einschließlich Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Diese Dienste werden nach dem TVöD mit Zulagen vergütet (z.B. Schichtzulage, Zeitzuschläge).
b) Rettungsdienste der Länder: TV-L oder TV-H
Für die Angestellten der Länder (z.B. Universitätskliniken, Polizei) gilt der Tarifvertrag TV-L. Die Entgeltordnung zum TV-L enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale. Ähnlich wie im TVöD gibt es für den Rettungsdienst die Entgeltgruppen 4-10. Notfallsanitäter werden aus der Entgeltgruppe KR 8 vergütet.Ein gesonderter Tarifvertrag besteht für Landesbedienstete von Hessen TV-H.
II. Beamte
Auch feuerwehrtechnische Beamte (Berufsfeuerwehrleute) und nichttechnische Verwaltungsbeamte sind im und für den Rettungsdienst tätig. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von multifunktionalen Feuerwehrmännern / Feuerwehrfrauen. Es handelt sich in der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst ) oftmals um die Dienstgrade Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister. In der Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) sind vielfach die Dienstgrade Brandoberinspektor und Brandamtmann umfasst.Beispiele für Tätigkeiten:
- Disponent für die Leitstelle
- Einsatzsachbearbeitung Leitstelle
- Führungsassistent
- Lagedienstführer
- Sachbearbeiter Rettungsdienst-Fahrzeuge und -Geräte
- Transportführer
- Truppmann / Truppfrau
- Wachabteilungsführer, Wachabteilungsleitung
Besoldungstabellen (pdf):
- Bund (gültig ab 01.03.2024)
- Baden-Württemberg (gültig ab 01.12.2022)
- Bayern (gültig ab 01.01.2023)
- Berlin (gültig ab 01.12.2022)
- Brandenburg (gültig ab 01.12.2022)
- Bremen (gültig ab 01.12.2022)
- Hamburg (gültig ab 01.12.2022) (Überleitung)
- Hamburg (gültig ab 01.12.2022) (Neuverbeamtung)
- Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Überleitung)
- Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Neuverbeamtung)
- Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.12.2022)
- Niedersachsen (gültig ab 01.12.2022)
- Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.12.2022)
- Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.12.2022)
- Saarland (gültig ab 01.12.2022)
- Sachsen (gültig ab 01.08.2023)
- Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2023)
- Schleswig-Holstein (gültig ab 01.12.2022)
- Thüringen (gültig ab 01.01.2023)
III. Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
Freiwillige erhalten regelmäßig ein angemessenes Taschengeld sowie einen Verpflegungskostenzuschuss.In unseren Foren für den öffentlichen Dienst können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen.
Fakten über den Rettungsdienst in Deutschland |
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Ausbildung / Qualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst
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Recht: Für das Rettungsdienst-Recht sind weitestgehend die Bundesländer zuständig sind. Aus diesem Grund bestehen erhebliche Unterschiede in der Organisation der Rettungsdienste. Die Träger des Rettungsdienstes sind in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte. Stand 2023 bestehen knapp 300 eigenständige Rettungsdienstbereiche mit ca. 240 Leitstellen. |
Organisation: Überwiegend werden gemeinnützige Hilfsorganisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt (80 %). Aber auch die Kommunen selbst (15 %) und private Unternehmen (5 %) nehmen den Rettungsdienst wahr.
Beispiele für Durchführende des Rettungsdienstes:
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Tarifverträge TVöD, TV-L und TV-H: Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst regeln neben dem Gehalt weitere wichtige Aspekte der Arbeitsverhältnisse. Das sind beispielsweise Arbeitsvertrag, Probezeit, Versetzung, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung, Kündigung / Kündigungsfristen und Arbeitszeugnis. |
Weitere Tarifverträge:
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Personalbedarf: Der Bedarf an Rettungsfachpersonal ist hoch. Die Bundesagentur für Arbeit weist die Berufe im Rettungsdienst als Engpassberufe aus (Stand 2022). Rund 84.000 Angestellte arbeiten im Rettungsdienst, davon sind rund 58.000 Männer und 26.000 Frauen (Statistik der BA, Beruf 8134, Stand 2022). |
Öffentlicher Dienst: Die Mitarbeiter in den kommunalen Rettungsdiensten gehören zum öffentlichen Dienst. Die Mitarbeiter in den Hilfsorganisationen wie AWO, DRK oder Malteser werden in der Regel nicht zum öffentlichen Dienst gezählt. |
Beispielhafte Möglichkeiten der Fortbildung / Karriere im RD:
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Fahrzeuge: Als Fahrzeuge werden für die Notfallrettung der Rettungswagen (RTW), das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und der Notfall-Krankenwagen (NKTW) genutzt. Für qualifizierte Krankentransporte werden Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. |
Schichtdienst / Dienstpläne: Im Rettungsdienst wird in Schichten von 8, 12 oder 24 Stunden-Diensten gearbeitet. Regelmäßig wird ein verbindlicher Dienstplan für 6 Wochen im Voraus erstellt. Details werden in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt. Mehr zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach TVöD ... |
Forderungen der Gewerkschaften:
Die Gewerkschaft Verdi fordert eine Reduzierung der bestehenden Wochenarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Zum Vergleich: Die Rettungsfachkräfte der DRK haben ab 2024 genau 44 Wochenstunden und ab 2028 dann 42 Wochenstunden.
Der dbb fordert:
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Leitstellen: In der Regel werden integrierte Leitstellen bzw. Einsatzleitstellen betrieben, die Feuerwehr und Rettungsdienst direkt alarmieren und den Krankentransport leiten. Regionale Großleitstellen können ferner als kooperative Leitstellen auch die Polizei-Leitstellen umfassen. |
Reformen: Aktuell gibt es Bestrebungen, den Rettungsdienst zu reformieren. Insbesondere soll der Rettungsdienst effizienter werden, dem drohenden Fachkräftemangel begegnet werden und die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden.
Problematisch ist die Belastung der Rettungsdienste mit Fehleinsätzen bzw. sogenannten Sozial- oder Bagatelleinsätzen. Dabei handelt es sich um Rettungsdienst-Einsätze, die eigentlich nicht erforderlich sind, zum Beispiel weil Patienten aus eigener Kraft den Weg ins Krankenhaus oder zum ärztlichen Notdienst aufnehmen können oder ein Besuch des Haus- oder Facharztes ausreichend ist. Eine Regierungskommission hat am 7.9.2023 folgende 9 Reformen vorgeschlagen:
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